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Streit mit Falschparker in BurscheidVater und Sohn stehen wegen Bedrohung vor Gericht

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Ein Archivbild der Burscheider Straße Sauers Weiden. 

Burscheid – Unklar blieb am Schluss der Gerichtsverhandlung, ob das Schimpfwort „Du Hurensohn“ wirklich gefallen ist. Aber klar war, dass es die Behörden nicht durchgehen lassen, wenn sich ein städtischer Amtsmitarbeiter bedroht fühlt.

Wahrscheinlich kommt ein Vorfall, wie er im Amtsgericht Opladen am Freitag verhandelt wurde, gar nicht mal so selten vor: Ein Mann stellt sein Auto „nur mal kurz“ ins Halteverbot und will nicht akzeptieren, dass ein Mitarbeiter des Ordnungsamts die sofortige Weiterfahrt fordert.

Ort des Geschehens war die Straße Sauers Weiden in Burscheid. Dort hatte der 31-jährige Jakov D. (Name geändert) seinen Audi vor einem der Hochhäuser geparkt, um seinen Vater abzuholen. In einem mindestens „bestimmten Ton“ (Zeugin) forderte der Mann vom Ordnungsamt ihn auf, sofort weiterzufahren, was er aber nicht machte: „Ich warte hier nur kurz auf meinen Vater“.

„Ich kenne Dich!“ – oder „Wir kennen uns doch!“

Pech für ihn war, dass der Mann vom Ordnungsamt zur Verstärkung eine junge Frau dabei hatte, die bei der Stadt eine Ausbildung gemacht hat. Er wollte mit dem Falschparker keinesfalls diskutieren, sondern er wollte sich durchsetzen. Der Wortwechsel wurde rauer und lauter. Der Vater, der den Disput erst vom Balkon beobachtet hatte, kam hinzu auf die Straße. Ob jetzt mit dem Schimpfwort „Hurensohn“ beleidigt wurde, wie es die Staatsanwältin sagt, oder nicht – viel schwerer wiegt ein Satz wie „Ich kenne Dich“. Der aber kam beim Ordnungsamtsmann etwa so an: Wir wissen, wo Du wohnst! Damit steht eine Bedrohung im Raum.

Der Mann vom Amt war am Freitag erkrankt und konnte bei der Verhandlung nicht als Hauptzeuge gehört werden. „Nein, nein“, so sei das nicht gemeint gewesen, beteuerten Vater und Sohn: Burscheid sei klein und man kenne sich eben.

Fotografieren erlaubt, sogar erwünscht

Der Kontrolleur begann damals, das Auto mit dem Handy zu fotografieren. Das erzürnte die beiden Burscheider. Jakov D. soll den städtischen Mitarbeiter geschubst haben. Vater und Sohn bestanden darauf, dass das Fotografieren verboten sei, wegen Datenschutzes. Richter Dietmar Adam stellte jetzt aber klar: Sie dürften das nicht nur, sie seien dazu sogar wegen der Beweissicherung angehalten.

Nicht okay war dagegen, dass auch der Arbeitgeber des Falschparkers Fotos von dem Vorfall bekommen hat. Der Audi ist nämlich ein Vorführwagen, angemeldet auf ein großes Kölner Autohaus, bei dem Jakov D. als Verkäufer arbeitet. Die Folge war eine Abmahnung.

Die junge Burscheider Stadtinspektorin bestätigte als Zeugin die bedrohlichen Sätze des Sohns. Sie habe dann in der Amtsstube einen Vermerk geschrieben, worauf ihr Vorgesetzter sich zur Anzeige entschieden habe. Ein zweiter Zeuge, der auch im Haus an der Straße wohnt, sagte, tätlich sei niemand geworden, der Mann vom Ordnungsamt habe „übertrieben“, Vater und Sohn hätten „vielleicht 'n bisschen impulsiv“ reagiert. Seine Kappe, mit dem Schirm nach hinten, wollte der Zeuge nicht abnehmen, wenn es nicht sein müsse. Vater und Sohn saßen im Gerichtssaal und senkten die Köpfe. Einen Anwalt haben sie sich nicht genommen.

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„Das alles wäre vermeidbar gewesen, wenn Sie einfach eingestiegen und gefahren wären. Muss ich Sie jetzt verurteilen?“, fragte Richter Adam. Seinen Vorschlag, die Anzeige gegen die Auflage einer Zahlung von je 250 Euro von Vater und Sohn an die Kinderhospizstiftung zurückzuziehen, lehnte die Staatsanwaltschaft aber ab, zumal die Bedrohung gegen den Vollstreckungsbeamten im Raum steht und der Mann vom Ordnungsamt noch nicht ausgesagt hat. Ein Urteil gab es am Freitag noch nicht.