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Zweifel an BürgermeisterwahlLeistete die Stadt Burscheid Wahlkampfhilfe für Runge?

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Dirk Runge war der einzige Bürgermeisterkandidat. Nun gibt es einen Einspruch gegen das Wahlergebnis. 

Burscheid – Die Bürgermeisterwahl, bei der Dirk Runge am 20. März als einziger Kandidat gesiegt hat, wird angefochten. Das langjährige Burscheider Ratsmitglied Michael Schwarz hat jetzt fristgerecht Einspruch bei der Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises und beim Wahlleiter der Stadt Burscheid eingelegt. Sein Argument: Bei der Vorbereitung der Wahl hat die Burscheider Stadtverwaltung die Neutralitätspflicht verletzt.

Schwarz zufolge sei es zu Wahlkampfhilfe durch die Burscheider Stadtverwaltung gekommen. Er beanstandet in dem Einspruch, der Kandidat Dirk Runge sei als Kandidat für die Bürger ausschließlich über die Stadtverwaltung erreichbar gewesen.

Runge hatte nach dem Tod Stefan Caplans die Leitung der Burscheider Verwaltung übernommen. So sei im Impressum seiner zur Wahl erstellten Internet-Seite (www.drunge.de) die Adresse des Rathauses angegeben gewesen und die zentrale städtische Telefonnummer 02174-6700. Da hätten also die Mitarbeiter am Empfangsschalter des Rathauses Wahlkampf für den Chef gemacht, sagt Schwarz. Er beanstandet zusätzlich ein Flugblatt Runges zur Wahl, das ihm selbst aber nicht mehr vorliege.

Der Kandidat Runge wohne in Köln, sagt Schwarz. Er sei aber nicht nicht privat oder über eine der ihn unterstützenden Parteien, sondern nur über die städtische Poststelle oder nach Vermittlung durch die Burscheider Telefonzentrale und des Vorzimmers des Behördenleiters erreichbar gewesen.Schwarz sagt: „Das stört mein Demokratieverständnis“.

Er sei aufmerksam geworden, als er von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf erfahren habe, das dem Kreis Viersen eine Wiederholung der Landratswahl auferlegt hat. Dort hatte die Kreisverwaltung kurz vor der Wahl Anzeigen geschaltet und nebenbei die Erfolge der Viersener Verwaltung unter dem betreffenden Landrat positiv dargestellt.

Auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, schreibt Schwarz in seinem Einspruch, dürften sich kommunale Organe nicht im Wahlkampf engagieren. Eine Entscheidung über die Annullierung einer Wahl dürfe auch nicht davon beeinflusst werden, wie klar die jeweilige Wahl ausgegangen sei. Runge ist mit 93 Prozent Ja-Stimmen bei 24 Prozent Wahlbeteiligung gewählt worden.

Falls Schwarz mit seinem Einspruch Erfolg hat und die Wahl wiederholt werden muss, hofft er, dass sich dann mehrere Kandidaten um das Amt bewerben: „Wir hatten doch gar keine Wahl“, sagt der 74-Jährige, der aus Altersgründen selbst keinesfalls antreten würde.

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Dirk Runge bei der Amtseinführung. Gegen seine Wahl gibt es einen Einspruch.

Dirk Runge sieht den Einspruch gelassen. „Der Einspruch wird im Wahlprüfungsausschuss behandelt“, sagt er. Der sei noch nicht terminiert, da er erst jetzt nach dem Eingang von Schwarz' Einspruch notwendig werde.

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Auf dem von Michael Schwarz beanstandeten Flugblatt ist keine städtische, nur eine private E-Mail-Adresse Runges angegeben, ein Exemplar liegt vor. Seine erste Einschätzung zur Lage ist, dass es zwar stimme, dass im Impressum seiner Webseite die Burscheider Rathaus-Adresse eingetragen war. Aber ein Impressum diene nicht der Kontaktaufnahme, sagt er, und im übrigen habe die Stadtverwaltung keinerlei Leistung für ihn erbracht. Runge: „Auf der Nummer hat kein Schwein angerufen – wirklich niemand“.