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Bürgerbüro WitzheldenKreis und Stadt erkennen keine Diskriminierung

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Das alte Pastorat hinter der evangelischen Kirche. Ins Obergeschoss soll das Bürgerbüro einziehen.

Leichlingen-Witzhelden – Die geplante Unterbringung des Witzheldener Bürgerbüros im alten evangelischen Pastorat wird nicht an der eingeschränkten Barrierefreiheit des Gebäudes scheitern. Kreisverwaltung und Stadt haben den Einspruch des FDP-Politikers Lothar Esser gegen den Standort zurückgewiesen.

Die Antwort auf seine Rechtsaufsichtsbeschwerde hat der frühere Ratsherr und Kreisvorsitzende der Liberalen in dieser Woche erhalten. Ihm wurde darin mitgeteilt, dass die vom Rat beschlossene Einrichtung einer Filiale des städtischen Bürgerbüros nicht gegen baugesetzliche Bestimmungen und auch nicht gegen Behindertenrechte verstoße.

Treppe statt Aufzug

Wie berichtet soll die Nebenstelle des Bürgerbüros samt Trauzimmer des Standesamtes im ersten Stockwerk des frisch sanierten Pfarrhauses untergebracht werden, das über keinen Aufzug verfügt. Rollstuhlfahrer wie Esser können in Witzhelden künftig daher nur im Erdgeschoss empfangen werden, wo es auch eine behindertengerechte Toilette gibt.

Lothar Esser (FDP)

Das, hat Bürgermeister Frank Steffes erklärt, soll im Mietvertrag festgehalten und durch die Anschaffung von mobilen Erfassungs- und Passfotogeräten ermöglicht werden. Es sei vertretbar, diese Einschränkung in Kauf zu nehmen, da die Nebenstelle nur eine Ergänzung des Services sei und das Rathaus in der Stadtmitte ansonsten barrierefrei erreichbar sei. Selbst die UN-Behindertenrechtskonvention, auf die Esser pocht, sehe vor, dass völlige Barrierefreiheit gegen die Verhältnismäßigkeit abgewogen werden müsse.

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Zum jetzigen Zeitpunkt gebe es keine Alternative in Witzhelden, um der Mehrzahl der Bürgerschaft wieder eine Anlaufstelle anzubieten. Und ein Umbau des unter Denkmalschutz stehenden Pastorats komme wegen des nicht zumutbaren Aufwandes nicht in Betracht, argumentiert auch Landrat Stephan Santelmann. Essers Anliegen könne er nachvollziehen, schreibt der Chef der Kreisverwaltung. Aber die Entscheidung sei rechtlich nicht zu beanstanden. Den enttäuschten Esser kann all dies nicht überzeugen. Er bleibt bei seinem Vorwurf der Diskriminierung und erwägt, deswegen das Verwaltungs- oder Sozialgericht einzuschalten.