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Friedhofs-GebührenBestattungen werden in Leichlingen drastisch teurer

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Gräber auf dem städtischen Leichlinger Friedhof Kellerhansberg.

Gräber auf dem städtischen Leichlinger Friedhof Kellerhansberg

Preissteigerungen von teilweise mehr als 100 Prozent sieht die neue Friedhofsgebühren-Satzung in Leichlingen vor. Sie gilt ab 2023 für die beiden Kommunalfriedhöfe am Kellerhansberg und in Witzhelden.

Beerdigungen werden im kommenden Jahr in Leichlingen extrem teurer. Nach fünf Jahren Preisstabilität werden die Gebühren für Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen zum 1. Januar 2023 angehoben – und zwar drastisch. Der Standardfall einer Erwachsenen-Erdbestattung im Sarg wird dann 1360 Euro kosten, 545 Euro mehr als bisher (815), das ist eine Steigerung um 67 Prozent. Hinzu gerechnet werden müssen eventuelle Kosten für Nutzungsrechte an Grabstellen und die Friedhofskapelle, die ebenfalls angehoben werden.

In der Sitzung des Infrastruktur-, Mobilitäts- und Betriebsausschusses haben die Fraktionen der neuen Friedhofsgebühren-Satzung am Donnerstag einstimmig zugestimmt. Der Stadtrat muss sie in seiner für Montag, 28. November, angesetzten Sitzung abschließend beschließen.

Inflationäre Kostensteigerungen

„Bei manchen Positionen muss man ja schon schlucken“, gab CDU-Ratsfrau Silvia Pallenberg zu. Aber die Tarife werden nicht etwa angehoben, um das Defizit im städtischen Etat auszugleichen. Bei den Friedhöfen darf kein Gewinn gemacht, sondern können nur die tatsächlich anfallenden Kosten umgelegt werden. Und die sind seit der letzten Gebührenerhöhung 2018 „in allen Bereichen kontinuierlich gestiegen“, bedauert die Verwaltung. Aktuell komme die verstärkte Inflation hinzu, die befürchten lasse, dass auch die im August neu kalkulierten Preise schon nicht mehr ausreichend seien.

Die neue Satzung gilt für die Kommunalfriedhöfe am Kellerhansberg und in Witzhelden, während die Anlagen an der Uferstraße und am Johannisberg in kirchlicher Trägerschaft sind. Die Bestattungsgebühr für eine Kinderbeisetzung wird von bislang 395 auf 865 Euro mehr als verdoppelt. Eine Urnenbestattung verteuert sich von 515 um 47 Prozent auf 755 Euro. Ein Rasenreihengrab mit beschrifteter Liegeplatte kostet künftig 1655 statt 1080 Euro. Die einheitliche Gestaltung der gravierten Platten wird von der Stadt vorgenommen und ist in der Satzung neuerdings ausdrücklich vorgeschrieben. Hinterbliebene können für Kolumbarien und Rasenreihengräber daher keine eigenen Verschlusssteine anfertigen lassen.

Die Urnen-Bestattung im Kolumbarium kostet bald 40 Prozent mehr, nämlich 1075 Euro (vorher: 770). Weitere Bestandteile der Gebührentabelle: Das 30-jährige Nutzungsrecht für ein Wahlgrab kostet im nächsten Jahr 1160 statt 915 Euro, für ein Urnengrab auf 20 Jahre 660 Euro (565). Für die Benutzung der Trauerhalle bei Beerdigungen verlangt die Stadt künftig 250 statt 190 Euro.