Besonders im öffentlichen Raum nehme der Konsum zu, meinen die Leichlinger Christdemokraten.
AntragCDU Leichlingen will Lachgas für Minderjährige verbieten

Leere Lachgas-Kartuschen in Wiesdorf am Altglascontainer. Foto: Ralf Krieger
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Die CDU Leichlingen will sich die Stadt Dortmund zum Vorbild nehmen und den Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige in Leichlingen verbieten. In Dortmund, so die Christdemokraten, gelte nämlich eine solche ordnungsbehördliche Verordnung. Nach Ansicht der CDU könnten Verstöße dagegen mit einer Geldbuße geahndet werden.
Der Fachterminus für Lachgas ist Distickstoffmonoxid (N20). In der Medizin verwenden Ärztinnen und Ärzte Lachgas häufig als leichtes Narkosemittel, zum Beispiel bei Zahnbehandlungen oder als Alternative oder Unterstützung bei der Periduralanästhesie (PDA) in der Geburtshilfe, teilen Krankenkassen zum medizinischen Einsatz von Lachgas mit. Seine Wirkung ist angstlösend und schmerzlindernd.
Außerdem kommt es in Spraydosen als Treibgas zum Einsatz sowie als Aufschäummittel in Sahnespenderkapseln. Immer häufiger konsumieren aber auch junge Menschen Lachgas, häufig atmen sie das Gas über einen Luftballon ein. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen schreibt: „Lachgas verändert die Reaktion und den Stoffwechsel von Nervenzellen. Im Gehirn führt das beim Einatmen schnell zu euphorischen und entspannenden Gefühlen. Außerdem verändert sich kurzzeitig die Wahrnehmung der Umgebung und der Zeit. Viele müssen kichern oder lachen. Nach wenigen Minuten ist die Wirkung vorbei.“
Leichlingen: CDU will Mittel ausschöpfen
Aber das Einatmen selbst kleiner Mengen könne zu Beschwerden wie Schwindel, Benommenheit, Kopfschmerzen und Kribbeln führen. Zudem könnten Übelkeit, Erbrechen, Gleichgewichtsstörungen und Ohnmacht die Folge von Lachgaskonsum sein, ebenso leichte Halluzinationen. Die Barmer-Krankenkasse schreibt außerdem: „Eine akute Folge während des Konsums von Lachgas kann Sauerstoffmangel im Blut sein, der zu Bewusstlosigkeit, Herz-Kreislauf-Versagen und Hirnschäden führen kann.“
Dennoch ist Lachgas nach aktueller Rechtslage im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) legal. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will das allerdings ändern. Die CDU Leichlingen schreibt in ihrem Antrag: „Besonders besorgniserregend ist die Zunahme von Konsumfällen im öffentlichen Raum, in der Nähe von Schulen, Spielplätzen und Freizeiteinrichtungen.“ Weil das Bundesgesetz noch fehle, müsse die Kommune eingreifen, „zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“.
Deshalb soll die Stadtverwaltung prüfen, „welche rechtlichen und praktischen Möglichkeiten bestehen, um den Zugang für Minderjährige zu erschweren“, auch soll der Verkauf und die Weitergabe an junge Menschen unterbunden werden. Von möglichen Sanktionen beim Verstoß gegen eine entsprechende Ordnungsbehördliche Verfügung erhofft sich die CDU eine abschreckende Wirkung.