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Mildes Urteil am Landgericht KölnBewährungsstrafe für Leichlinger Vergewaltiger

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Leichlingen – Jeweils zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung: So lautet das Urteil gegen die drei Männer aus Leichlingen, die im Frühjahr 2018 eine Leverkusenerin gemeinschaftlich vergewaltigt und Teile der Taten mit dem Handy aufgenommen hatten.

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Köln, Benjamin Roellenbleck, nahm sich viel Zeit, um das milde Urteil ausführlich zu begründen. „Wir haben es uns nicht leicht gemacht“, sagte er. Im Endeffekt seien sich jedoch sowohl die drei Richterinnen und Richter als auch die Schöffen einig gewesen, dass die Täter es verdient hätten, „sich in Freiheit zu bewähren.“

Die Geständnisse der Täter waren ausschlaggebend

Ausschlaggebend dafür seien die Geständnisse der Männer vor Gericht gewesen. Dadurch, dass das Lars F., Adam T. und Mark N. (alle Namen geändert) vor Gericht zugegeben hatten, am Opfer gegen ihren Willen sexuelle Handlungen durchgeführt zu haben, hätte die junge Frau vor Gericht nicht mehr detailliert befragt werden müssen. Auch der Täter-Opfer-Ausgleich und die damit einhergehende Zahlung von 9000 Euro an die Geschädigte wurde ihnen zu Gute gehalten.

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Ambivalentes Verhalten des Opfers machte Entscheidung schwer

Ausschlaggebend dafür seien die Geständnisse der Männer vor Gericht gewesen. Dadurch, dass Lars F., Adam T. und Mark N. (alle Namen geändert) vor Gericht zugegeben hatten, am Opfer gegen ihren Willen sexuelle Handlungen durchgeführt zu haben, hätte die junge Frau vor Gericht nicht mehr detailliert befragt werden müssen. Auch der Täter-Opfer-Ausgleich und die damit einhergehende Zahlung von 9000 Euro an die Geschädigte wurden ihnen zu Gute gehalten.

Richter Roellenbleck führte zudem aus, dass es sich hier um „keine gemeinschaftliche Vergewaltigung handelt, wie man sie sich landläufig vorstellt.“ Die zwei Industriemeister und der Krankenpfleger seien nicht über die Frau hergefallen. Vielmehr habe es von dieser zu Beginn der Taten ein ambivalentes Verhalten gegeben. Das Videomaterial habe einen objektiveren Blick auf das Geschehen ermöglicht als die Aussagen der Beteiligten. Allerdings sei klar, dass ab dem Zeitpunkt, als die Frau klar und deutlich „Nein“ gesagt hätte, die Täter gewusst haben müssen, dass ihr Verhalten spätestens von da an falsch und strafbar war.

Täter sollen an den „Weißen Ring“ zahlen

Das am Donnerstagmorgen gefällte Urteil sieht zudem vor, dass die Männer je 1000 Euro an die Opfer-Hilfsorganisation „Weißer Ring“ zahlen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Opfer ist seit dem Vorfall schwer psychisch belastet und wartet auf einen Platz in einer Traumatherapie.