Leichlinger BetrugsprozessEr wollte die Heizung reparieren und landete vor Gericht
Leichlingen – Kalt Duschen, keine Heizung, die Kinder frieren. Dass aus einer solchen Notlage eine Anklage wegen Betrugs werden könnte, hätte sich Stefan R. (Name geändert) nicht vorstellen können. Bis er Post von der Staatsanwaltschaft bekam. Der Mann war „der Techniker im Haus“ in Kuhle – so beschrieb es vor Gericht seine damalige Lebensgefährtin. Und deshalb habe er sich um die Heizung gekümmert.
Im Internet stieß der Mann auf einen Versender im oberbayerischen Traunstein, dessen Teile die Heizung nicht nur wieder in Gang bringen, sondern sie auch effizienter machen sollten. Dieses Versprechen erfüllte sich nicht. Inzwischen sei die Familie sechs Wochen ohne Heizung gewesen, hieß es am Dienstag im Opladener Amtsgericht. Nach viel Hin und Her, chaotischen Bestell- und Bezahlvorgängen sei er schließlich vom Kauf der Heizungsteile zurück getreten, so der Beschuldigte. Die Mail war auch in den Prozessakten. Alle Teile seien wieder ausgebaut worden, auf die Frage, wohin er sie schicken solle, habe er „nie eine Antwort bekommen“. Also liege die ganze Technik aus zwei Bestellungen im Wert von über 2000 Euro „immer noch in einer Kiste im Keller“.
Offenbar keine Mahnungen
Auch Mahnungen habe er nicht erhalten, sagte Stefan R. Das Ganze schien im Sande zu verlaufen. Bis eine Kanzlei im Namen des Versenders Anzeige erstattete. Die Sache – danach sah es zunächst aus – hatte Hand und Fuß: Stefan R. hatte sich zuvor mittels Eidesstattlicher Versicherung für zahlungsunfähig erklärt. Dann eine elektronische Steuerung für eine Heizung zu bestellen, das wirkte wie Betrug. Nur: „Es war abgemacht, dass meine Lebensgefährtin die Rechnung bezahlt. Es war ja ihr Haus“, sagte der Beschuldigte. Diese Aussage wurde im Prozess von der Ex bestätigt: „Ich sollte die Heizung mitbezahlen, klar.“ Von der Zahlungsunfähigkeit ihres Partners habe sie zwar nichts gewusst. „Aber ich hätte das auch alleine stemmen können.“
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Ob es wirklich keine einzige Mahnung gegeben hat, wirkte zwar ein bisschen zweifelhaft. In den Akten tauchten des Nachts verschickte Mails auf, in denen zumindest um die Begleichung einiger offener Posten gebeten wurde. So richtig eindeutig war das aber nicht. Mahnbescheide tauchten allerdings nicht auf.
Insgesamt reichte das nicht für eine Verurteilung. Staatsanwältin und Gericht waren sich schnell einig: Der Angeklagte ist freizusprechen. Dass am Ende die Heizung wieder lief, war dem Einsatz eines Fachbetriebs aus Witzhelden zu verdanken.