Leichlinger MarktMaskenpflicht wird verstärkt kontrolliert
Leichlingen – Auf dem mittwochs und samstags stattfindenden Leichlinger Wochenmarkt im Brückerfeld gilt laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung Maskenpflicht. Allerdings musste das Ordnungsamt in letzter Zeit feststellen, dass sich nicht alle Bürgerinnen und Bürger an die geltenden Regeln halten. Daher soll der Wochenmarkt in den kommenden Tagen verstärkt kontrolliert werden, so kündigt die Stadtverwaltung an.
Wer sich während des Wochenmarktes auf dem Marktplatz aufhält, ohne eine Alltagsmaske zu tragen, dem droht ein Bußgeld von 50 Euro. Die Stadt erinnert auch noch mal daran, dass unabhängig von der Alltagsmaskenpflicht auf Märkten das Tragen einer Alltagsmaske im öffentlichen Raum Pflicht ist, sobald ein Mindestabstand von anderthalb Metern zwischen Personen nicht eingehalten werden kann.
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Nach den geltenden Regeln darf während des Wochenmarktes die Maske nur um zum Essen und Trinken abgezogen werden. Aber Achtung: An den Ständen erworbene Speisen und Getränke dürfen erst in 50 Meter Entfernung vom Kaufstand verzehrt werden. Auch für die Händler gilt die Maskenpflicht. Allerdings können sie auf das Tragen einer Alltagsmaske im eigenen Marktstand verzichten, wenn sie dafür eine gleich wirksame Schutzmaßnahme anwenden, etwa die Installation einer (Plexi)Glasscheibe oder das Tragen eines Faceshields. (riw)