Eine Klage gegen die Stadt Leichlingen wegen der Räumung haben die Naturfreunde eingereicht
Naturfreunde LeichlingenStadt bereitet die Räumung des Grundstücks vor
Die Naturfreunde Leichlingen haben Klage gegen die Stadt Leichlingen wegen der Aufhebung des Bebauungsplans für das Gelände Am Block eingereicht. Die Aufhebung hatte die Leichlinger Mehrheitskoalition aus CDU, Grüne und FDP beschlossen. Sie bedeutet konkret, dass die Bewohner des seit über 100 Jahren erst als Jugendherberge, dann auch als Dauercampingplatz genutzten Grundstücks neben der Autobahn ihre zum Teil prekären Wohngelegenheiten aufgeben müssen. Das Gelände liegt im Landschaftsschutzgebiet und darin darf in der Regel nicht einmal ein Zelt aufgebaut werden.
Die Klage ist kein feindlicher Akt gegen die Leichlinger Verwaltung, die den Verwaltungsvorgang „Aufhebung des Bebauungsplans und Räumung des Landschaftsschutzgebiets“ auf Geheiß der Jamaika-Politiker betreibt. Die Stadt Leichlingen hat begonnen, die politisch beschlossene Räumung vorzubereiten. Es habe eine Ortsbegehung gegeben, bei der das Bau- und Ordnungsamt die Bauten und Wohnwagen genau dokumentiert habe, alles sei fotografiert, aufgenommen und vermessen worden, sagt der Naturfreunde-Vorsitzende Reinhold Pupka.
Den Mietern der Parzellen seien Papiere überreicht worden, mit dem Hinweis, dass die Wohnsituation illegal sei und in denen die Räumung angekündigt wird. In das hintere Haus, das der Jugend- und Freizeitverein „Crew“ (dt.: „Besatzung“) gemietet hat, kommen die Naturfreunde nach wie vor nicht hinein. Zwischen der „Crew“ und den Inhabern, den Naturfreunden, läuft immer noch eine Räumungsklage. Pupka berichtet: Vergangene Woche habe man sich bei einer Güteverhandlung im Landgericht Köln getroffen, die der Vertreter der „Crew“, Alexander Quirl, vorzeitig verlassen habe.
Naturfreunde und „Crew“: Aus Freunden wurden Feinde
Die Vereine „Crew“ und Naturfreunde waren eine Zeitlang eine symbiotische Beziehung eingegangen: Die Naturfreunde hatten sich Verjüngung versprochen, die „Crew“ erhielt eines der zwei Häuser auf dem Platz am Block. Die Verbindung war so stark gewesen, dass die „Crew“ in der Vereinssatzung als Begünstigter im Falle der Auflösung der Naturfreunde eingetragen wurde. Der Crew-Verein hätte also auch das Gelände bekommen.
„Das war ein großer Fehler“, sagt Pupka heute, seiner Ansicht nach ist das der Kern des dann aufgekommenen Ärgers mit der „Crew“, der sich bis in politischen Parteien mit dem jetzigen Ergebnis der Räumung fortsetzte. Der „Crew“-Geschäftsführer habe aktiv am Untergang der Naturfreunde gearbeitet, glaubt Pupka. Die Satzung haben die Naturfreunde in diesem Jahr wieder geändert. Ein Versuch des „Leverkusener Anzeiger“, mit dem „Crew“-Geschäftsführer Alexander Quirl zu sprechen, verlief ergebnislos.
Für die Naturfreunde bedeutet die vielleicht bevorstehende Räumung: Vier Parteien seien von Wohnungslosigkeit bedroht, sagt Pupka. Der Vorsitzende gehört selbst dazu, er ist zwar nicht Am Block gemeldet, übernachtet aber regelmäßig in der ehemaligen, jetzt als Vereinsheim genutzten Jugendherberge. „Ich fühle mich unsicher“, sagt Pupka. Der politische Stress sei nach der Ratsentscheidung gegen die Naturfreunde zwar erstmal durch, aber jetzt habe er immer die Juristen da. Besser ist das wohl auch nicht. Pupka und seine Anwältin stehen auf dem Standpunkt, dass die Naturfreunde die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung von den Regeln im Landschaftsschutzgebiet erfüllen.
Zwei Personen seien inzwischen vom Gelände weggezogen. Eines der fahrbaren Tiny-Houses soll zum Verkauf stehen.
Naturfreunde blicken interessiert nach Leichlingen-Waltenrath
Pupka verfolgt mit Interesse ein Projekt in Leichlingen-Waltenrath. Dort will ein Investor eine Kita, ein Einfamilienhaus und 13 kleine, ein- bis zweigeschossige Häuser in Holzbauweise, also „Tiny Houses“ auf ein zum Teil im Landschaftsschutzgebiet gelegenes Grundstück stellen, das wäre grob vergleichbar mit der Situation am Block. Die Vorplanungen sind schon relativ weit fortgeschritten, zugelassen hat der Rat in Waltenrath aber noch nichts.