So viele Geflüchtete wie 2015Leichlinger Sozialamt mietet keine Wohnungen mehr an
Leichlingen – Die Zahl der vor dem Krieg in der Ukraine geflüchteten Menschen, die in Leichlingen angekommen sind, ist inzwischen auf 195 Personen gestiegen. Das sind 32 mehr als noch vor einer Woche gemeldet waren. Damit leben jetzt genau so viele Ukrainerinnen und Ukrainer in der Stadt wie Geflüchtete aus arabischen und afrikanischen Ländern.
„Insgesamt suchen aktuell 389 Geflohene in der Blütenstadt Schutz“, bilanziert die Stadtverwaltung in einem aktuellen Lagebericht: „Diese Größenordnung wurde zuletzt in der Hochphase der großen Fluchtbewegung 2015 in Leichlingen versorgt. Und es treffen weiterhin Geflüchtete ein“, erklärt die Behörde, „einerseits via Zuweisung über den Königsteiner Schlüssel aus den für Nordrhein-Westfalen zuständigen Erstaufnahmestellen, aber auch über private Wege.“ Das Sozialamt arbeite unermüdlich daran, allen Ankommenden eine sichere Bleibe zu organisieren.
Neue Regeln für die Unterbringung
Bei dieser Aufgabe hat die Verwaltung ihre Strategie wegen neuer gesetzlicher Bestimmungen insofern geändert, dass durch die Stadt zunächst keine Privatwohnungen mehr angemietet werden. „Anders als geplant wird die Stadtverwaltung keine Mietverträge eigens für die aus der Ukraine Geflüchteten abschließen, sondern greift zunächst auf bestehende Unterkünfte zurück“, heißt es. Es bestehe wie bei allen Asylbewerbern kein Anspruch auf Bereitstellung von Individualwohnungen oder auf die eigenständige Anmietung einer Wohnung sowie die Übernahme der dadurch entstehenden Unterkunftskosten.
Nachdem die letzten 19 bei der Stadt vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete Anfang März ausgeschöpft waren, wurden neue Plätze belegt, vor allem durch die Anmietung des Smarty-Hotels an der Marly-Brücke, das bei aktueller Vollbelegung 30 Menschen beherbergt. Zukünftig werden ankommende Personen aus der Ukraine im Haus Bethanien im Pilgerheim Weltersbach untergebracht.
Die aktuell vermehrt beim Sozialamt eingehenden privaten Mietangebote würden trotzdem gerne an Geflüchtete weitergegeben. Wollen diese eine Wohnung anmieten, ohne die Miete selbst bestreiten zu können, muss dies künftig aber dem Jobcenter Rhein-Berg vorgelegt werden, das gegebenenfalls für die Kosten aufkommt, wenn die Räume die festgelegten Vorgaben erfüllt. Denn ab 1. Juni ist nicht länger das Sozialamt für Mietfragen zuständig, sondern das Jobcenter Rhein-Berg. „Nach Beschluss der Bundesministerkonferenz vom 7. April werden ukrainische Geflüchtete, denen der Aufenthaltstitel erteilt wurde, ab 1. Juni dem Rechtskreis des SGB II/ SGB XII zugeführt“, erläutert das Sozialamt die bundesweite Regelung.
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Übergangsweise könne das Sozialamt bis zum 31. Mai im Einzelfall die gesetzlich festgelegte maximale Bruttokaltmiete bei angemessener Wohnungsgröße übernehmen. Und weil der Stadtverwaltung „sehr daran gelegen ist, den Geflohenen eine möglichst langfristige und gesicherte Unterkunft anbieten zu können“, bleibt es dabei, dass das Sozialamt „all jenen engagierten Leichlingerinnen und Leichlingern, die Geflohene bei sich aufgenommen haben, als Zeichen der Anerkennung 70 Euro pro Person und Monat“ zukommen lässt. Dadurch sollen zum Beispiel steigende Nebenkosten ausgeglichen werden. Die Auszahlung ist möglich, sobald eine Registrierung der Geflohenen beim Sozialamt erfolgt und eine Bedürftigkeit festgestellt worden ist.
Menschen aus der Ukraine müssen sich bei einem Aufenthalt in Deutschland bis zu 90 Tage nicht beim Sozialamt registrieren, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Sie können sich frei in Deutschland bewegen und jederzeit den Wohnort wechseln. Trotzdem bittet die Stadtverwaltung darum, das Sozialamt über den Aufenthalt zu informieren, um einen Überblick zu haben und etwaige Hilfsangebote bedarfsgerecht anbieten zu können. Wohnungs- und Aufnahmeangebote können per E-Mail an sozialamt@leichlingen.de oder unter ☎ 02175 / 99 21 50 an Sascha Göbeler unter sascha.goebeler@leichlingen.de gerichtet werden.