Sechs Jahrgänge betroffenAlte Führerscheine müssen in Leverkusen umgetauscht werden
Leverkusen – Viele Leverkusener Bürgerinnen und Bürger besitzen noch einen alten Führerschein aus Papier. Die gesetzliche Pflicht, diesen Führerschein gegen ein aktuelles Dokument in Scheckkartenformat einzutauschen, endet für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 am 19. Januar des kommenden Jahres.
Frühzeitig Termin vereinbaren
Die Stadtverwaltung Leverkusen weist aktuell darauf hin, dass die per E-Mail an termine-fuehrerscheinstelle@ stadt.leverkusen.de oder telefonisch über das Bürgertelefon ☎ 0214 / 4060 vereinbarten Termine für Umtauschanträge durch die Führerscheinstelle in chronologischer Reihenfolge nach Eingangsdatum abgearbeitet werden.
Der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr der Stadt Leverkusen rät daher zu einer frühzeitigen Terminvereinbarung, um den Umtausch vor Ablauf der Frist abwickeln zu können.
Allerdings sind aktuell nur die Jahrgänge 1953 bis 1958 angesprochen, deren Führerscheine vor 1999 ausgestellt wurden. Anfragen anderer Jahrgänge können aktuell nicht bearbeitet werden, teilt die Stadt Leverkusen mit.
Fristen für alle Jährgänge im Überblick
Wer die Frist versäumt, kann auch nach deren Ablauf den Umtausch beantragen, riskiert jedoch ein Verwarn- oder Bußgeld in Höhe von zehn Euro für das abgelaufene Dokument, wenn bei einer Kontrolle als Fahrzeugführer der Papierführerschein vorgezeigt wird.
Längere Wartezeiten
Da der Pflichtumtausch bereits jetzt einen großen Teil der Terminkapazitäten beansprucht, kann es bei der Terminvereinbarung für andere Dienstleistungen zu längeren Wartezeiten kommen. Anliegen mit besonderer Dringlichkeit werden natürlich weiterhin mit Priorität bearbeitet.
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Bei außerhalb von Leverkusen ausgestellten Papierführerscheinen ist es derweil ratsam, bereits im Vorfeld eine Karteikartenabschrift (Ausdruck der Führerscheindaten) bei der jeweiligen Ausstellungsbehörde zu beantragen, um die Bearbeitungszeit des Umtauschs zu verkürzen. (red)