Ein Leverkusener muss Strafe zahlen: Er hatte ein Foto des französischen Komikers Louis de Funès auf Telegram verändert und veröffentlicht.
Amtsgericht LeverkusenStrafe für SS-Runen auf dem Telegram-Profilbild
Der Angeklagte wirkte verhuscht, als er in den Gerichtssaal im Amtsgericht Leverkusen eintrat; er muss sich seiner Sache aber eigentlich sicher gewesen sein, denn er trat in dem Verfahren ohne Anwalt an. Die Straftat, die der Mann, ein Leverkusener in den besten Jahren, begangen hat, wird im Strafgesetzbuch mit „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ überschrieben. Meist finden diese Straftaten heute wohl im Internet statt. Auch der Leverkusener hatte 2020 ein strafbares Profilbild mit SS-Runen für seinen Telegram-Kanal hochgeladen, und hatte es somit öffentlich zur Schau gestellt.
Das Bild war ein „Filmstill“-Bild aus einem Louis-de Funès-Film, also ein Foto einer Szene. Darin ist der französische Komiker als Wehrmachtssoldat verkleidet. In der Weihnachtskömödie von 1974 „Die große Sause“ erlebt er turbulente Abenteuer, als er vor den Nazis flüchten muss. Auf dem Stahlhelm des Schauspielers waren nachträglich die verbotenen Runen hineinmontiert worden.
Wer das damals zur Anzeige gebracht hatte, wurde in der Verhandlung nicht erklärt. Ob der Leverkusener sein Profilbild selbst hergestellt hatte oder irgendwo heruntergeladen hatte, spielte im Verfahren aber keine Rolle, denn er hatte es öffentlich sichtbar verwendet. Der Mann sagte aus, er habe es heruntergeladen, aus einem Forum für Heimatfilme. Er argumentierte: Das Bild zeige eine Karikatur. Wenn das eine Straftat sei, dann müsse man auch Til Schweiger verurteilen, der im Film „Inglourious Basterds“ mit Hakenkreuz zu sehen sei.
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Das Argument ließ der Richter nicht gelten: „Wir reden hier nicht über Til Schweiger, Sie persönlich verwenden die SS-Runen in ihrem Profilbild.“ Der Richter hatte vor der Verhandlung selbst recherchiert und gesehen, dass Louis de Funès in seinem Film keine SS-Runen auf dem Helm hatte, die seien also nachträglich und mit Absicht hinzugefügt worden. „Sie wissen, was das Zeichen bedeutet und Sie stellen es zur Schau.“
Das Verfahren am Amtsgericht war ein Widerspruchsverfahren. Gericht und Staatsanwaltschaft hatten dem Rheindorfer schon vor Monaten einen Strafbefehl über 450 Euro wegen des Profilbildes geschickt. Hätte er den Befehl akzeptiert, wäre die Sache vom Tisch gewesen. Aber er wollte das nicht, legte Widerspruch ein, und deshalb kam es zur Verhandlung.
Der Richter half dem Mann: Er erklärte ihm, dass er den alten Strafbefehl immer noch akzeptieren könne, dann wäre die Sache sofort abgeschlossen. Das Gerichtsverfahren könne um einiges teurer werden. „Können Sie mir folgen? Das ist keine Rechtsberatung, aber ich sage Ihnen das, weil Sie hier ohne Anwalt sitzen“, sagte der Richter. Der Angeklagte war schnell entschlossen: „Dann lassen wir es bei den 450 Euro.“