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Freudenthaler WegAnwohner am Scherfenbrand klagen gegen Leverkusener Verkehrsbeschluss

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Straße

Anwohner der Straße am Scherfenbrand beschweren sich über höheres Verkehrsaufkommen

Anwohner gehen juristisch gegen die Einbahnstraßenregelung im Freudenthaler Weg vor. Aber die Bezirksvertreter stehen zu ihrer Entscheidung. 

Der Streit um die Verkehrsführung im Schlebuscher Quartier zwischen dem Freudenthaler Weg und der Straße am Scherfenbrand geht in eine neue Runde.

Ungerechte Verkehrsverteilung

Die Bezirksvertretung III hatte in ihrer Februarsitzung nach knapp zweistündiger Debatte beschlossen, die zunächst als Test durchgeführte Einbahnstraßenregelung im Freudenthaler Weg zu belassen und einen Bürgerantrag abzulehnen, der dessen Aufhebung verlangte. Der Antragssteller beschwerte sich: Es seien deshalb mehr Autos in der Straße am Scherfenbrand unterwegs. Die Bezirksvertreter entschieden zugunsten des Schutzes von Fußgängern und Radfahrenden auf dem nicht ausgebauten Freudenthaler Weg.

Der Freudenthaler Weg bleibt eine Einbahnstraße.

Der Freudenthaler Weg bleibt eine Einbahnstraße.

Aber die Anwohner machen weiter mobil gegen die Regelung. Bezirksbürgermeister Frank Schönberger teilte in der Sitzung der Bezirksvertretung mit, dass es nun nicht nur eine Beschwerde gegen diesen Beschluss gebe; am Vortag sei auch eine Klage dagegen eingegangen.

Die Bezirksvertreter sehen aber keine neuen Argumente und wollten sich nicht mit der forsch formulierten Beschwerde auseinandersetzen. „In den Ausführungen ist nichts Neues aufgetaucht, was eine andere Meinung bei uns herbeiführen würde“, sagt Michael Prangenberg (CDU). Die Entscheidung für die Einbahnstraße sei nach reiflicher Überlegung und Debatte erfolgt. Wenn es rechtliche Probleme im Vorgehen gegeben habe, möge das ein Gericht klären. 

Die von einem Ehepaar beauftragte Rechtsanwältin erklärte in der Sitzung, dass sie nicht zwingend an der Klage festhalten wolle: „Wenn man gegen Verkehrsschilder klagen will, muss man das innerhalb eines Jahres ab Aufstellung tun. Da die Schilder gestern vor einem Jahr aufgestellt wurden, mussten wir die Klage einreichen, um die Frist zu wahren.“ Trotz der Wendung sehen die Bezirksvertreter keinen Anlass für eine erneute inhaltliche Debatte, weil die in der letzten Sitzung ausführlich stattgefunden hatte. Sie vertagten den Antrag – bis zu einer eventuellen gerichtlichen Klärung.