Die städtische Baudezernentin Andrea Deppe wirft Landesbauministerin Ina Scharrenbach indirekt vor, nicht zu wissen, wovon sie redet.
Kritik an BaubehördeLeverkusener Dezernentin weist Vorhaltungen der Ministerin zurück
Zwei Tage ist es her, da knöpfte sich die nordrhein-westfälische Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) die Leverkusener Baubehörde vor. Während eines Diskussionsabends in der Schlebuscher Gaststätte Herkenrath Hof am Mittwochabend stellte sie, angesprochen auf die nach Auskunft des Immobilienunternehmers Klaus Müller bis zu 14 Monate lange behördliche Prozedur für Baugenehmigungen in der Stadt, die Arbeitsweise der Verwaltung in Frage: „Wenn Sie hier so lange brauchen, ist das eine Frage der Organisation. Das darf und muss man auch im Stadtrat diskutieren. Wenn ich das Ziel habe, dass gebaut wird, dann stelle ich mich als Behörde entsprechend auf. Das ist eine Grundhaltung.“
Das aber will die Baudezernentin Andrea Deppe weder so stehen noch auf sich sitzen lassen und zeigt sich verwundert über die Aussagen der Ministerin. „Ich hätte mir gewünscht, dass Frau Scharrenbach vor einer solchen Äußerung in der Verwaltung nachgefragt hätte“, wird die parteilose Deppe in einer Mitteilung der Stadt zitiert. Und weiter: „Leider kommt das Ministerium bei den aktuell herausfordernden Themen in den Bauverwaltungen nicht dem Wunsch der Fachebenen zu einem Austausch nach.“ Zudem ließen zum Beispiel ständige Regeländerungen seitens der Politik für die Optimierung von Abläufen in der Behörde nur wenig Luft.
Auch an Müller spielt Deppe den Ball zurück. Ein Kriterium für die Dauer der Bearbeitung von Bauanträgen seien Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen. Jede Nachforderung seitens der Behörden, weil Unterlagen zum Beispiel unvollständig eingereicht wurden, ziehe das Verfahren in die Länge. Solche Nachforderungen seien in 90 Prozent der Bauanträge erforderlich. Deppe: „Diese Zeit sehe ich nicht in Anrechnung der Verantwortlichkeit der Bauaufsichten.“
Sei ein Bauantrag bescheidungsreif, werde er in Leverkusen innerhalb und unterhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen von maximal drei Monaten beschieden. (ps)