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Ex-WGL-ChefWarum das Kapitel Wolfgang Mues für die Stadt Leverkusen wohl teuer wird

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Blick auf das Dach der WGL-Verwaltung mit Photovoltaik-Anlage

Hierher gibt es keinen Weg zurück für Wolfgang Mues: die WGL-Verwaltung am Wiesdorfer Bahnhof

Ein Jahr ist nichts passiert, obwohl das Handelsgericht der Stadt Leverkusen aufgegeben hatte, sich mit dem geschassten WGL-Chef zu einigen. Nun gibt es einen neuen Versuch.

Längst sucht die Stadtverwaltung nach einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin der Nachfolger. Dabei könnte auch Wolfgang Mues noch ohne Weiteres die WGL führen: Der ehemalige Geschäftsführer kann noch bis Ende Juni 2024 arbeiten. Erst dann würde er regulär in Rente gehen. Der Stadtrat hat das vor fast genau zwei Jahren mit einem Weisungsbeschluss an den Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft Leverkusen letztlich unterbunden.

Dabei war die ursprüngliche Absicht nur, Mues einen geänderten Anstellungsvertrag zu geben. So sollte verhindert werden, dass er nach seinem regulären Ruhestand noch im Dienst ist. Das wäre mit seinem ursprünglichen Vertrag passiert. In dem ist eine automatische Verlängerung um fünf Jahre verabredet. „Wir wollen keine Geschäftsführer im Rentenalter.“ Diese Aussage wird Stefan Baake zugeschrieben. Damit sprach der Vorsitzende des WGL-Aufsichtsrats allerdings nur aus, was damals in einem Antrag der SPD-Fraktion stand. Die Partei wollte sich seinerzeit den Zugriff auf die WGL-Geschäftsführung sichern. Inzwischen ist das etwas anders.

Das Alter darf kein Kriterium sein

Das Problem an Baakes Formulierung und der des Antrags: Mues wird aufgrund seines Alters diskriminiert. So argumentiert sein Anwalt Ernst Eisenbeis. Und so kommt es, dass sich der frühere WGL-Chef und die Stadtspitze auch nach zwei Jahren noch streiten. Vor Gericht, das den Fall bislang auch nicht beilegen konnte. Am Freitag wurde mit einer neuen Besetzung der Kammer für Handelsrecht – sie, und nicht das Arbeitsgericht, ist für Geschäftsführer und ähnliche Kaliber zuständig – ein neuer Versuch unternommen.

Dass die Frage, ob die Stadt Leverkusen im Fall Wolfgang Mues gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und damit gegen ein Grundrecht verstoßen hat, wird von der Kammer zwar als „juristisch unglaublich spannend“ betrachtet. Trotzdem soll der Streit endlich einmal beigelegt werden. Und das kann nur bedeuten, da Mues auf keinen Fall mehr an seinen Schreibtisch in der Heinrich-von-Stephan-Straße zurückkehren soll: eine Abfindung.

Eine finanzielle Einigung hatte zwar auch schon Handelsrichterin Kerstin Jung-Walpert nicht nur angeregt, sondern in einen Beschluss gegossen. Passiert ist seitdem allerdings nichts. Zwei Telefonate habe es in der Sache gegeben, hieß es am Freitag vor Gericht. Sonderlich konkret sei man nicht geworden.

Wolfgang Mues steht am Fenster eines Büros der WGL

Wolfgang Mues soll jetzt einen Abfindungsbetrag nennen, über den dann mit der Stadtverwaltung verhandelt wird.

Nun ist also Wolfgang Mues am Zug. Er müsste eine Summe nennen, was nun zeitnah geschehen soll. Allzu niedrig kann die aus seiner Sicht nicht sein: Vor einem Jahr wurde er mit einem weiteren Beschluss des Stadtrats aus dem Amt entfernt. Damit fehlen ihm bis zum Renteneintritt zweieinhalb Jahre. Dazu kommt: Als er gegen seinen Willen vom damaligen Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn vom Amt des Baudezernenten auf den WGL-Chefsessel gedrängt wurde, musste auch lange über Geld gesprochen werden. Als Dezernent standen Mues erhebliche Pensionsansprüche zu. Die mussten irgendwie ausgeglichen werden.

Die Beendigung des Kapitels Wolfgang Mues dürfte mithin teuer werden für die Stadt. Kurios dabei: An Mues’ Leistung gab es kaum etwas zu kritisieren. Der WGL-Geschäftsführer lieferte Rekord-Bilanzen.