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Ministerium nach Explosion in LeverkusenEs gab nicht genug Gift für einen Rheinalarm

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Die Unglücksstelle kurz nach der Katastrophe. In der Mitte erkennt man das Tanklager, von dem alles ausging.

Leverkusen/DüsseldorfTrotz des Abflusses erheblicher Mengen von kontaminiertem Lösch- und Abwasser ist es bei und nach der Explosion an der Sondermüllverbrennungsanlage (SMVA) in Bürrig nicht zu einer alarmierenden Belastung des Rheins gekommen. Das geht aus dem Bericht der NRW-Landesregierung an den Umweltausschuss hervor.

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Weil der Prüfumfang für die genehmigte Abwassereinleitung des Chempark Leverkusen ohnehin sehr intensiv und umfassend sei, habe man nach der Katastrophe vom 27. Juli eine Vielzahl von Vergleichsdaten für die Messergebnisse zur Hand gehabt. Das Landesamt für Naturschutz und Umwelt (Lanuv) untersuchte nachher „eine umfangreiche Stoffpalette“ mit Blick auf die Tankinhalte des Chemparks und die verwendeten Löschmittel.

„Besonders auffällig ist die Belastung mit Clothianidin ab dem 28. Juli 2021“, heißt es in dem Bericht – der Mittelwert des Insektengifts stieg von 0,13 zeitweise auf 120 Mikrogramm/ Liter. „Dieses Pflanzenschutzmittel wird im Chempark Leverkusen nicht produziert“, heißt es in dem Bericht, die erhöhte Belastung mit Clothianidin sei wahrscheinlich auf das Explosionsereignis zurückzuführen. Die Ursache für die Grundbelastung des Stoffes und seine Herkunft werde weiter untersucht.

Parameter nicht wesentlich erhöht

Es gab auch bei anderen Chemikalien positive Befunde nach der Explosion, nach Einschätzung des Ministeriums hätten sich „diese Parameter durch das Ereignis nicht wesentlich erhöht“. Aus den Mischungsberechnungen des Lanuv ergaben sich – auch für das Insektizid Clothianidin – Konzentrationen im Rhein deutlich unterhalb der Beurteilungswerte.

Weil zudem die Messwerte „kein überregionales oder länderübergreifendes Interesse der Öffentlichkeit und der Medien erwarten“ ließen, habe ein Austausch mit niederländischen Behörden und Wasserwerksbetreibern nicht stattgefunden. Auch eine Information der Öffentlichkeit habe man sachlich für nicht erforderlich gehalten. Aber: „Basierend auf den aktuellen Erfahrungen“ werde eine erneute Diskussion angestoßen, wie in solchen Fällen künftig verfahren werden sollte.