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Raddiebe in LeverkusenEin E-Bike, Drogen, ein Weltmeister – und viele offene Fragen

Lesezeit 3 Minuten

Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Leverkusen – Hat der mutmaßliche Fahrraddieb nun ein Messer gezückt und seinen Verfolger damit bedroht? Da gehen die Aussagen auseinander, die Amtsrichter Dietmar Adam für seine Urteilsfindung zu bewerten hat. Und waren es tatsächlich die beiden Angeklagten, die im August 2020 mehrere Räder aus einem Fahrradkeller des damals gerade bezogenen Wohnhaus-Neubaus an der Opladener Kämpchenstraße entwenden wollten?

In einem ersten Verhandlungstermin vor dem Leverkusener Amtsgericht konnten nicht alle Zweifel ausgeräumt werden. Nun sollen in einer Fortsetzung Ende April noch mehrere Polizisten als Zeugen gehört werden, ein Urteil könnte am 11. Mai folgen.

Die Tat wäre für die beiden Angeklagten Serina und Tobias (Namen geändert) nichts Ungewöhnliches. Zum Tatzeitpunkt noch seit Jahren ein Paar, haben beide eine jahrelange Drogen- und Kriminalitätskarriere mit etlichen Vorstrafen wegen kleinerer Eigentumsdelikte und Drogenbesitzes hinter sich.

Beide sind berufs- und arbeitslos, leben von Hartz IV und zurzeit in verschiedenen städtischen Notunterkünften. Die Verlesung der jeweiligen Vorstrafenregister nimmt schon jeweils einige Minuten in Anspruch.

Es war an einem sonnigen Sonntag, als eine Ehepaar von seinem Balkon aus zwei Personen sah, die in der Tiefgarage verschwanden – und wenige Minuten später mit ihrem E-Bike und einem zweiten Fahrrad über die Ausfahrt der Tiefgarage davonfuhren. In der Garage fand die Geschädigte eine frisch aufgebrochene Tür zum Fahrradkeller vor, in dem ihr E-Bike nebst markantem bunten Kindersitz fehlte. Die alarmierte Polizei kam, nahm die Diebstahlsanzeige auf. Wenige Stunden später meldete sich eine Nachbarin aus demselben Haus, die von dem Diebstahl gehört hatte: Das Diebespaar sei schon wieder im Keller.

Diesmal ging der Ehemann in Begleitung der Nachbarin in den Keller, wo sie das Paar trafen. Der Mann hatte ein ultraleichtes Sportrad geschultert und floh damit durch ein Treppenhaus, seine Gefährtin hinterher, gefolgt vom Hausbewohner. Im Innenhof kam es zum Gerangel, der ertappte Dieb und der Hausbewohner rangelten um das Rad.

Nun soll der Dieb – sagen sein Kontrahent und dessen Nachbarin aus – ein 20 Zentimeter langes Messer gezogen und gedroht haben. Schließlich warf er das Fahrrad von sich weg auf seinen Gegner und rannte mit der Gefährtin davon. Wie sich später herausstellt, gehört das Rad einem früheren Zehnkampf-Weltmeister, der sein Rad anhand eines Fotos im Gericht kurz identifiziert.

Zweifelsfrei identifiziert

Ja, sagt der Zeuge vor Gericht aus, er habe die Täter hier im Saal zweifelsfrei wiedererkannt und zeigt auf die Beiden, die rundheraus bestreiten, jemals dort gewesen zu sein und etwas mit einem Diebstahl zu tun gehabt zu haben. Die geschädigte E-Bike-Besitzerin hatte am Tatabend der Polizei sogar den Namen der tatbeteiligten Frau genannt: Sie habe sie eindeutig wiedererkannt, weil sie einmal so sehr in der Notaufnahme des Krankenhauses randaliert habe, in der sie arbeite, dass die Polizei sie überwältigen und mitnehmen musste. Das sei auch nicht die einzige Begegnung gewesen.

Dennoch gibt es Widersprüche: Trugen die beiden Täter damals dunkle Käppis oder nicht? Gab es da wirklich ein Messer? Nur der Bedrohte will es gesehen haben, die übrigen Zeuginnen nicht. Was ist mit zwei alten Rädern geschehen, mit denen sie angeblich zur Tat gekommen waren und die sie zurückgelassen hatten? Welche Spuren wurden seinerzeit gesichert? Die Dokumentation durch die Polizei weist dazu Lücken auf.

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Doch Richter, Staatsanwältin und die beiden Verteidigenden wollen auch in diesem Fall genau und sicher sein, ehe ein Urteil ergeht. Nach gut vier Stunden Sitzung – mit einer Unterbrechung für die Methadon-Einnahme der Angeklagten in einer Arztpraxis – wird vertagt. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber genau.