Schottergärten, Plastikzäune, blanke Parkplätze: Das soll in Leverkusen künftig bei Neubauten und -anlagen verboten sein.
Fehlendes GrünStadt Leverkusen will Schottergärten und Kunststoffzäune verbieten
Wer einen Schottergarten anlegt, könnte bald eine Ordnungswidrigkeit begehen, das steht in einer ersten Fassung einer Grünsatzung, die die Stadtverwaltung Leverkusen jetzt veröffentlicht hat.
Sollte die Satzung so beschlossen werden, wäre künftig eine Grasfläche das Mindeste, was im Garten gefordert ist. Und: Auf mindestens zehn Prozent der Freiflächen müssen zusätzlich standortgerechte Sträucher stehen. Aber das ist nicht alles: Je angefangene 200 Quadratmeter Freifläche muss man demnächst einen „standortgerechten mittel- oder großkronigen Baum“ pflanzen, sofern auf dem Grundstück keine alten Bäume stehen. Alternativ können auf 15 Prozent der Fläche Sträucher gepflanzt werden, aber nur, wenn die Verhältnisse beengt sind. Die Versickerung des Regens muss gewährleistet werden.
Zufahrten müssen auf ein Mindestmaß beschränkt werden und dürfen nicht mehr voll versiegelt werden. Sie sollen, wenn es Untergrund und Nutzung zulassen, etwa mit Rasensteinen gepflastert werden.
Ende für Plastik-Flechtwerk und Kunststoffplanen
Architekten, Ästheten und Freunde einer offenen freundlichen Bauweise werden sich freuen: Die in letzter Zeit aufgekommenen Plastik-Flechtwerk-Zäune sind fortan ebenso verboten, wie die komplette Abschirmung des Grundstücks mit Planen oder Mauern ohne Grünzeug. Grundstückseinfriedungen dürfen grundsätzlich nur als Hecken gestaltet werden oder aus offenen, licht- und luftdurchlässigen Zäunen gebaut werden. Ein Zaun und eine Hecke dürfen demnach natürlich kombiniert werden. Geschlossene Sichtschutze, zum Beispiel für Terrassen, dürfen maximal vier Meter lang sein – ab Gebäudewand.
Keine großen Parkplätze mehr ohne Bäume
Verändern soll sich auch das Klima auf Parkplätzen: Alle vier Stellplätze für Autos muss ein standortgerechter groß- oder mittelkroniger Laubbaum stehen. Es ist für eine ausreichende Verschattung zu sorgen. Dächer von Carports, Garagen sind mit einer mindestens acht Zentimeter hohen Vegetationstragschicht zuzüglich einer Filter- und Drainageschicht zu begrünen. Dächer von Tiefgaragen müssen als Freiflächen nutzbar sein und intensiv begrünt werden. Mindestens 60 Zentimeter dick soll hier die Substratschicht sein.
Hecken statt nur Mauern
Lager- und Ausstellungsflächen sind durch Hecken einzufrieden. Von außen soll man nur noch Grünes sehen, keine Mauern oder Zäune. Das bedeutet, dass die Hecken immer außerhalb von Mauern und anderen blickdichten Einfriedungen gepflanzt werden. Bei durchlässigen Zäunen sind Pflanzungen davor und dahinter zulässig.
Es soll mehr bewachsene Dächer geben. Unter zehn Grad Neigung wird ein grünes Dach vorgeschrieben, auch Fassaden müssen zu mindestens einem Viertel begrünt werden. Ausnahmen wird es geben, zum Beispiel, wenn die klimagerechte Bauweise auf andere Weise erreicht wird.
Die neue Satzung soll eine Klimaverbesserung in der Stadt erreichen. „Um weiterhin gesunde Arbeits- und Lebensverhältnisse sicherstellen zu können“, steht im ersten Paragraf der neuen Satzung. Klimaanpassung an die immer heißer werdenden Sommer.
Die Satzung ist für alle Neubauvorhaben mit dauerhafter Nutzung anzuwenden. Alte Schottergärten müssen demnach nicht abgeräumt werden und die großen Bayer-Parkplätze, die kaum bepflanzt sind, müssen auch nicht umgestaltet werden.
Die Satzung wird jetzt in Ausschüssen und im Rat besprochen, dann öffentlich ausgehängt, damit Einwände formuliert werden können. Erst danach kann sie beschlossen und gültig werden.