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Fehlendes GrünStadt Leverkusen will Schottergärten und Kunststoffzäune verbieten

Lesezeit 3 Minuten
Heute nur hässlich, bald womöglich eine Ordnungswidrigkeit: Ohne Hecken, mit Kunststoff geschlossene Zäune. Beispiel aus Bürrig, Alte Garten

Heute nur hässlich, bald womöglich eine Ordnungswidrigkeit: Ohne Hecken, mit Kunststoff geschlossene Zäune. Hier ein Beispiel aus Bürrig, Alte Garten.

Schottergärten, Plastikzäune, blanke Parkplätze: Das soll in Leverkusen künftig bei Neubauten und -anlagen verboten sein.

Wer einen Schottergarten anlegt, könnte bald eine Ordnungswidrigkeit begehen, das steht in einer ersten Fassung einer Grünsatzung, die die Stadtverwaltung Leverkusen jetzt veröffentlicht hat.

Sollte die Satzung so beschlossen werden, wäre künftig eine Grasfläche das Mindeste, was im Garten gefordert ist. Und: Auf mindestens zehn Prozent der Freiflächen müssen zusätzlich standortgerechte Sträucher stehen. Aber das ist nicht alles: Je angefangene 200 Quadratmeter Freifläche muss man demnächst einen „standortgerechten mittel- oder großkronigen Baum“ pflanzen, sofern auf dem Grundstück keine alten Bäume stehen. Alternativ können auf 15 Prozent der Fläche Sträucher gepflanzt werden, aber nur, wenn die Verhältnisse beengt sind. Die Versickerung des Regens muss gewährleistet werden.

Heute nur hässlich, bald womöglich eine Ordnungswidrigkeit: Ein Schottergarten. Beispiel aus Bürrig, Rheindorfer Straße. Foto: Ralf Krieger

Ein Schottergarten in Bürrig an der Rheindorfer Straße

Zufahrten müssen auf ein Mindestmaß beschränkt werden und dürfen nicht mehr voll versiegelt werden. Sie sollen, wenn es Untergrund und Nutzung zulassen, etwa mit Rasensteinen gepflastert werden.

Ende für Plastik-Flechtwerk und Kunststoffplanen

Architekten, Ästheten und Freunde einer offenen freundlichen Bauweise werden sich freuen: Die in letzter Zeit aufgekommenen Plastik-Flechtwerk-Zäune sind fortan ebenso verboten, wie die komplette Abschirmung des Grundstücks mit Planen oder Mauern ohne Grünzeug. Grundstückseinfriedungen dürfen grundsätzlich nur als Hecken gestaltet werden oder aus offenen, licht- und luftdurchlässigen Zäunen gebaut werden. Ein Zaun und eine Hecke dürfen demnach natürlich kombiniert werden. Geschlossene Sichtschutze, zum Beispiel für Terrassen, dürfen maximal vier Meter lang sein – ab Gebäudewand.

Keine großen Parkplätze mehr ohne Bäume

Verändern soll sich auch das Klima auf Parkplätzen: Alle vier Stellplätze für Autos muss ein standortgerechter groß- oder mittelkroniger Laubbaum stehen. Es ist für eine ausreichende Verschattung zu sorgen. Dächer von Carports, Garagen sind mit einer mindestens acht Zentimeter hohen Vegetationstragschicht zuzüglich einer Filter- und Drainageschicht zu begrünen. Dächer von Tiefgaragen müssen als Freiflächen nutzbar sein und intensiv begrünt werden. Mindestens 60 Zentimeter dick soll hier die Substratschicht sein.

Hecken statt nur Mauern

Lager- und Ausstellungsflächen sind durch Hecken einzufrieden. Von außen soll man nur noch Grünes sehen, keine Mauern oder Zäune. Das bedeutet, dass die Hecken immer außerhalb von Mauern und anderen blickdichten Einfriedungen gepflanzt werden. Bei durchlässigen Zäunen sind Pflanzungen davor und dahinter zulässig.

Dächer in Wiesdorf, City c, die womöglich begrünt werden könnten

Mit Kies bedeckte Dächer in Wiesdorf in der City C. Bei Neu- und Umbauten soll Begrünung Pflicht werden.

Es soll mehr bewachsene Dächer geben. Unter zehn Grad Neigung wird ein grünes Dach vorgeschrieben, auch Fassaden müssen zu mindestens einem Viertel begrünt werden. Ausnahmen wird es geben, zum Beispiel, wenn die klimagerechte Bauweise auf andere Weise erreicht wird.

Heute nur hässlich, bald womöglich eine Ordnungswidrigkeit: Ohne Hecken, mit Kunststoff geschlossene Zäune. Beispiel aus Bürrig, Bendenweg

Anstelle von mit Kunststoff geschlossenen Zäunen, wie bei diesem Neubau am Bendenweg, sollen grüne Hecken Standard werden.

Die neue Satzung soll eine Klimaverbesserung in der Stadt erreichen. „Um weiterhin gesunde Arbeits- und Lebensverhältnisse sicherstellen zu können“, steht im ersten Paragraf der neuen Satzung. Klimaanpassung an die immer heißer werdenden Sommer.

Die Satzung ist für alle Neubauvorhaben mit dauerhafter Nutzung anzuwenden. Alte Schottergärten müssen demnach nicht abgeräumt werden und die großen Bayer-Parkplätze, die kaum bepflanzt sind, müssen auch nicht umgestaltet werden.

Heute nur hässlich, bald womöglich eine Ordnungswidrigkeit: Ohne Hecken, mit Kunststoff geschlossene Zäune. Beispiel aus Bürrig, Mühlenweg/Myliusstraße. Foto: Ralf Krieger

Heute sind sie nur abweisend und hässlich, bald aber womöglich eine Ordnungswidrigkeit: Ohne Hecken, mit Kunststoffbahnen geschlossene Zäune. Ein Beispiel aus Bürrig am Mühlenweg.

Die Satzung wird jetzt in Ausschüssen und im Rat besprochen, dann öffentlich ausgehängt, damit Einwände formuliert werden können. Erst danach kann sie beschlossen und gültig werden.