Grundsteuer-ReformDas Leverkusener Finanzamt sucht mehr Personal
Leverkusen – Die Umsetzung der Grundsteuer-Reform in Nordrhein-Westfalen ist in vollem Gange. Und dafür wird mehr Personal benötigt: Wie das Leverkusener Finanzamt am Montag mitteilt, sollen in NRW 150 Aushilfskräfte zur Unterstützung eingestellt werden. „Zu den Aufgaben der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören unter anderem die Erteilung von Auskünften an der Telefonhotline sowie die Datenerfassung im sogenannten Scanverfahren“, heißt es.
„Ab sofort suchen wir weitere engagierte und zuverlässige Aushilfskräfte für unsere Grundstücksstellen. Damit können wir flexibler auf die Anliegen der Bürgerinnen und Bürgern reagieren und gleichzeitig unsere Grundsteuer-Expertinnen und -Experten vor Ort entlasten“, erklärt Ludger Ruthmann, Leiter des Finanzamts in Leverkusen.
Wo und bis wann kann man sich bewerben?
Interessierte würde nach einer Schulung „eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem kompetenten und hilfsbereiten Team“ erwarten. Einstellungsbeginn ist der 1. November. Die Bewerbung ist online bis zum 28. August 2022 möglich. Weitere Informationen zur Ausschreibung und zur Online-Bewerbung finden Interessierte unter www.finanzverwaltung.nrw.de.
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Wozu dient die Reform?
Bis zum 31. Oktober 2022 muss für jedes Grundstück, für das bisher noch keine Feststellungserklärung abgegeben wurde, eine entsprechende Erklärung abgegeben werden. Damit soll der Wert des jeweiligen Grundstücks ermittelt und die Grundsteuer neu bewertet werden. Das ist das Ziel der Reform. Ludger Ruthmann empfiehlt, die Angaben über das Portal Elster zu machen.
Wo kann man sich informieren?
„Unsere Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de ist die erste Anlaufstelle, um sich mit der Abgabe der Feststellungserklärung vertraut zu machen“, so Ludger Ruthmann. Darüber hinaus stünden auf dem Portal eine umfangreiche so genannte „FAQ“-Funktion mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum jeweiligen Flurstück, wie z.B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert und die Grundbuchblattnummer, sei dort zu finden. „Bürgerinnen und Bürger können hier den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abfragen, der einen Großteil der Daten enthält, die bei der Erstellung der Feststellungserklärung benötigt werden“, erklärt Ruthmann. „So können die Daten auch ohne Informationsschreiben einfach zusammengetragen werden.“