Ob der Leverkusener nur eine kleine Rolle in einem größeren Betrug gespielt hat, war vorm Leverkusener Amtsgericht nicht mehr entscheidend
Internet-FakeshopStrafe für Leverkusener, der beim Betrug mitmachte
Ob der Leverkusener nur eine kleine Rolle in einem größeren Betrug gespielt hat, war vorm Leverkusener Amtsgericht nicht mehr entscheidend. Entscheidend war, dass der damals 21-jährige Mann ein Konto eingerichtet hatte, an das arglose Kunden eines sogenannten Internet-„Fakeshops“ ihr Geld überwiesen haben. Die Webseite „porco-office.de“ wird heute auf Internetseiten gelistet, die sich der Aufklärung von Internetbetrug widmen. Dort konnte man in der Zeit um Ende September 2021 Produkte aus unterschiedlichen Warengruppen bestellen, die aber nie geliefert wurden. Der Leverkusener sei Teil dieses Betrugs gewesen, sagte die Staatsanwältin in ihrer Anklage, die auf Geldwäsche lautete.
Der Leverkusener verzichtete auf einen Anwalt und stritt ab, von dem Betrug etwas gewusst zu haben. Aber Richter Oliver Fröhlich ließ sich nicht einlullen und blätterte in den Akten, aus denen nach seiner Lesart glasklar hervorging, dass das Konto zum Zweck des Betrugs eingerichtet worden war. Die zur Einrichtung notwendigen Papiere hatte der Leverkusener ganz klar selbst unterschrieben. Er habe weder einen Schulabschluss, noch eine Ausbildung, lebe vom Bürgergeld, klärte er den Richter auf.
Fake-Shop bestand offenbar nur für Tage
Er wisse auch nicht, wie man einen solchen Internet-Shop einrichte. Dafür hatte der 24-Jährige aber schon zwei andere ähnlich geartete Taten auf seiner Liste beim Bundeszentralregister: einmal Betrug und einmal Internetbetrug. Nach den Akten des Gerichts und durch eine kleine Internetrecherche lässt sich vermuten, dass der falsche Anbieter „porco-office“ nur wenige Tage bestanden haben dürfte, dennoch hatte der Leverkusener mehrere Überweisungen auf seinem Konto: für ein Notebook, einen Briefkasten, eine Grafikkarte.
Die Staatsanwältin und der Richter glaubten dem Mann nicht, der seine Verlobte und ein einjähriges Kleinkind mit ins Gericht gebracht hatte. Als die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag ihre Forderung von 180 Tagessätzen à 15 Euro (2700 Euro) vorbrachte, zückte der Mann mit fast schon bedauernswert naiver Geste sein Portemonnaie und wollte gleich zahlen: „15 Euro also?“
Der Richter brummte ihm schließlich 80 Tagessätze auf, also 1200 Euro. Das Geld der geprellten Kunden muss er selbstverständlich zusätzlich zurückzahlen.