Kinopolis in LeverkusenNach Kritik an Kino-Betreiber wieder freie Karten für Begleitpersonen

Kinopolis
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Leverkusen – Teils heftige Reaktionen hat die Preispolitik des Kinopolis gegenüber Schwerbehinderten hervorgerufen. Vor zwei Wochen berichtete der „Leverkusener Anzeiger“ exklusiv, dass das Kino in Wiesdorf den Begleitpersonen von Schwerbehinderten keinen freien Eintritt mehr gewährt. Die Familie des zwölfjährigen Lasse, der mehrfach behindert im Rollstuhl sitzt, hatte sich an unsere Zeitung gewandt. Bei einem Kinobesuch zu Jahresbeginn musste Lasses Assistentin erstmals Eintritt zahlen. Diskriminierend sei das, ärgerte sich Vater Jens Hennig, „schließlich sind Familien mit behindertem Kind ohnehin schon deutlich mehr finanziell belastet.“
Verpflichtet, den Begleitern freien Eintritt zu gewähren, sind Kinos, Museen oder Zoos dazu auch nicht. Dennoch gibt es in vielen Einrichtungen Ermäßigungen für die Person, auf dessen Hilfe Schwerbehinderte angewiesen. Schlechte Erfahrungen nannte Kinopolis-Betreiber Helmut Brunotte als Grund für die unpopuläre Entscheidung. Teils seien Freikarten weiterverkauft worden; oft habe es Ärger gegeben, weil mehrere Begleitpersonen umsonst ins Kino wollten. Die Reaktionen auf die Berichterstattung, die nach dem „Leverkusener Anzeiger“ auch andere Medien aus der Region aufgriffen, seien vielfältig gewesen, berichtete Kinopolis-Sprecherin Ute Berzbach am Freitag. In E-Mails und Briefen äußerten zwar einige Menschen Verständnis für die Entscheidung des Unternehmens. Aber es habe auch sehr wütende und beleidigende Reaktionen, sogar persönliche Drohungen gegen den Betreiber des Kinos, gegeben.
Die Kinopolis GmbH hat sich deshalb entschlossen, den Betroffenen entgegenzukommen. Behinderte, in deren Ausweis ein „B“ auf eine benötigte Begleitung hinweist, erhalten ab sofort wieder freien Eintritt für ihren Helfer. „Wir erwarten im Gegenzug aber auch Fairness, wenn es um die Nutzung dieses Entgegenkommens geht“, betonte Berzbach. Dem Unternehmen sei es wichtig, dass nicht jene benachteiligt werden, die tatsächlich auf eine die ständige Begleitung angewiesen seien. Das Kinopolis hofft auf Verständnis, dass der freie Eintritt „kein einforderbares Recht ist, sondern ein Entgegenkommen eines nicht subventionierten Unternehmens und daher nicht missbräuchlich verwandt werden sollte“.