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Ein Erwachsener mit 60 Kindern?Leverkusener Stadtelternrat erklärt umstrittenen Gesetzesentwurf

Lesezeit 3 Minuten
Eine Mutter serviert Kindern Lasagne zum Mittagessen in Stuttgart in einer Kindertagesstätte.

Es gibt Mittagessen! Aber nicht, wenn die Kita wegen Personalmangel schließen muss. Darum geht es in einem Entwurf der Personalverordnung des NRW-Kinderbildungsgesetzes, der Wellen schlägt.

Eine Fachkraft für 60 Kinder? Der Stadtelternrat Leverkusen ordnet ein, was ein umstrittener Passus im neuen Entwurf der Personalverordnung im NRW-Kinderbildungsgesetz bedeutet.

Es ist das Horrorszenario für Eltern: Eine pädagogische Fachkraft alleine mit bis zu 60 Kindern in der Kita. Väter und Mütter haben diese Befürchtung, nachdem das Kinderbildungsgesetz in Nordrhein-Westfalen teilweise überarbeitet werden soll. Der Entwurf der Personalverordnung, der sich mit den Grundsätzen der Qualifikation der Erzieherinnen und dem Personalschlüssel beschäftigt, ist auf den Seiten des Ministeriums veröffentlicht und schlägt hohe Wellen. Der Stadtelternrat in Leverkusen versucht nun, die Wogen zu glätten.

Es geht vor allem um Paragraf 15 des Entwurfs. Hier beschreibt das Ministerium, was im Fall von akuten Personalausfällen zu tun ist und unter welchen Bedingungen der Kitabetrieb dennoch aufrechterhalten werden kann. Wortwörtlich heißt es: „Mindestens eine sozialpädagogische Fachkraft muss zu jeder Zeit in der Einrichtung anwesend sein. In Einrichtungen mit mehr als 60 Kindern pro Einrichtung muss mindestens eine weitere Fachkraft zusätzlich anwesend sein.“ Fachkräfte sind beispielsweise staatlich anerkannte Erzieherinnen.

Dieser Passus habe „besondere Beunruhigung“ bei vielen Eltern ausgelöst, schreibt Anja Brandl vom Leverkusener Stadtelternrat. „Es wurde der Eindruck erweckt, dass eine Fachkraft alleine für bis zu 60 Kinder eingesetzt werden könnte. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen“, betont sie.

In Ausnahmefällen – wenn trotz korrekter Personalplanung unvorhersehbare Ausfälle auftreten und die Schließung der Einrichtung droht – soll es Kitas ermöglicht werden, mit Ergänzungskräften wie Kinderpflegerinnen, Sozialassistentinnen oder Heilerziehungspflegerinnen zu arbeiten, um die Fachkraft zu unterstützen. Das Szenario „eine erwachsene Person alleine mit 60 Kindern“ gibt es also nicht. Der Entwurf ermöglicht es nur, auf Menschen mit anderen Qualifikationen auszuweichen, eben die Ergänzungskräfte. „Diese Ergänzungskräfte sind bereits Bestandteil der Kitateams. Eltern vertrauen diesen Kräften tagtäglich ihre Kinder an, und auch in besonderen Situationen leisten sie wertvolle Arbeit“, erklärt Anja Brandl vom Stadtelternrat. Darüber hinaus darf diese Regelung laut Entwurf nur maximal sechs Wochen im Jahr angewendet werden – das müsse auch nicht am Stück sein, erklärt der Stadtelternrat.

Leverkusen: Ausnahmefälle sollen nur Übergangslösung sein

Die Elternvertretung betont in ihrer Mitteilung, dass diese Änderung „ausschließlich als Übergangslösung verstanden werden soll“. „Es ist entscheidend, dass die Qualität der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung weiterhin Priorität hat“, die neue Verordnung dürfe nicht zu einer Absenkung der Qualität führen und nicht zulasten von Eltern und Kindern gehen, schreibt Brandl. „Insbesondere die Sprachförderung und die pädagogische Arbeit, die das Kind in den Mittelpunkt stellt, dürfen nicht beeinträchtigt werden.“

Durch die Änderung werde den Trägern eine Flexibilität eingeräumt, die ein wichtiger Schritt sein könne, um kurzfristig auf den Fachkräftemangel zu reagieren, findet der Stadtelternrat – und fordert, dass diese Flexibilität von allen Leverkusener Trägern verantwortungsvoll genutzt werden soll.

Der Stadtelternrat Leverkusen vertritt die Interessen der Eltern, deren Kinder eine Kita oder eine Kindertagespflege besuchen. Er unterstützt die Elternbeiräte oder Elternvertretungen in Kitas und der Kindertagespflege in Leverkusen.