Das Kölner Verwaltungsgericht musste sich mit einem Leichlinger Schwarzbau beschäftigen.
Leichlinger FerienhausEine Lehrerin will ihren preiswert gekauften Schwarzbau legalisieren
Nicht nur Campingplätze, auch Ferienhäuser mutieren im Laufe der Jahre manchmal zu protzigen Dauerwohnsitzen und sind dann mitunter illegal. Damit hat man bei der Stadt Leichlingen Erfahrung. Ein solcher ungenehmigter Schwarzbau im Landschaftsschutzgebiet in Oberleichlingen in der Ortschaft Zeit war 2017 im Amtsgericht Opladen zwangsversteigert worden. Schon damals wunderten sich Beobachter, weshalb die neuen Besitzer das Anwesen für 60.000 Euro ersteigerten, obwohl zuvor eine Mitarbeiterin der Leichlinger Bauaufsicht klargemacht hatte, dass dort niemand mehr wohnen dürfe. Nicht mal einen Wohnwagen dürfe man dort noch hinstellen, hieß es damals.
Die neue Inhaberin, eine Solinger Lehrerin, gab sich schon 2017 sicher, dass sie dennoch dort einziehen könne. Am Dienstag trafen sich Vertreterinnen der Stadt Leichlingen und die Eigentümer des nach wie vor ungenehmigten Baus vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Die Solingerin und ihr Vater verfolgen nach wie vor das Ziel, ihren Besitz als Wohnsitz im Landschaftsschutzgebiet zu legalisieren. Der Komplex besteht aus einem flachen Wohnhaus mit fünf Wohn- und Schlafräumen, Panoramafenster und Kamin, zwei Bädern, Wohnküche und Wintergarten. Sauna, Gartenhaus und Pferdestall sind Nebengebäude.
Es werde derzeit nicht bewohnt, sagt der Anwalt der Solinger. Um das zu ändern, hatten die beiden Solinger die Stadt Leichlingen verklagt, weil das Bauamt den Abriss der Bauten verfügt und eine Baugenehmigung verweigert hatte. Das sei zu Recht so geschehen, befand Richterin Sabine Panno, die mit Engelsgeduld der Frau und vor allem dem Vater erkärte, weshalb deren Bauantrag schon alleine aus formalen Gründen nicht in Ordnung sei.
Mit einem Ziegenhof den Schwarzbau legalisieren
Im Landschaftsschutzgebiet dürfen nur Bauern bauen, etwa ein Wohnhaus für die Eltern auf dem Hof oder eine Scheune. Mit diesem Kniff versuchen die Solinger, das Anwesen mit 21.000 Quadratmetern Wald und Wiese als landwirtschaftlichen Betrieb neu zu erklären. Zu dem Zweck plane man, in Zeit 30 Ziegen halten zu wollen, einen Stall und einen Käsekeller einzurichten. Die Tochter würde nur noch nebenbei abends als Lehrerin arbeiten, sich hauptsächlich um die Ziegen kümmern.
Es würde dann nicht mehr als Wochenendhaus gelten und wäre legal. Einen Ziegenmilchbetrieb betreibe man schon in Solingen, hieß es, dort habe man auch genug Land, um Futter für die Ziegen zu erzeugen. Auf dem Solinger Grundstück sollen auch illegale Bauten stehen, für die es bereits Abbruchverfügungen gebe, kam während der Verhandlung zur Sprache.
Der Ziegenhof wäre eine Neugründung einer Landwirtschaft; man muss die Landwirtschaftskammer überzeugen, dass die Idee Substanz hat. Ein Kammermitarbeiter soll aber festgestellt haben, dass das Konzept der Solinger eher der Legalisierung des Wohnsitzes dienen soll. Die Solinger zogen ihre Klage gegen die Stadt im Verwaltungsgericht schließlich zurück, sie wollen offenbar aber nicht aufgeben und einen neuen Bauantrag stellen. Der Schwarzbau in Zeit wird die Stadt also wohl noch eine Zeitlang beschäftigen.
Bis 2017 gehörte das 21.000 Quadratmeter große Anwesen einer anderen Familie. 1934 als 55 Quadratmeter großes Ferienhaus gebaut, wurde es Informationen aus der Besitzerfamilie zufolge mit den Jahren immer weiter ausgebaut. Heute ist der Zugang mit einem Hoftor geschützt.
Trinkwasser und Strom erhielten die Bewohner aus der Nachbarschaft. Zuletzt lebte darin ein Mitglied der Familie, das sein Geld mehrere Jahre lang als Tennisprofi verdient hatte. Er geriet in Geldnot, damit kam das Haus in Zeit unter den Hammer und war für die Familie verloren, denn nur ihm und seiner Frau hatte die Stadt Leichlingen die nicht übertragbare lebenslange Nutzung als Wohnsitz eingeräumt.