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Abschiebung aus Leverkusen ist rechtlich einwandfrei, aber dennoch falsch

Ein Kommentar von
Lesezeit 2 Minuten
Ein junger Mann steht in einem Garten.

Sekou Sidibe

Die Abschiebung von Sekou Sidibe mag juristisch unanfechtbar sein. Warum sie dennoch nicht gerecht wäre: ein Kommentar.

Sekou Sidibe will Dachdecker werden und hat das Zeug dazu. Der junge Mann aus Guinea macht eine Ausbildung in einem Mangelberuf. Gerade im Bauhandwerk suchen die Betriebe händeringend nach – geeigneten – Auszubildenden. Das Problem dabei: Sekou Sidibe ist guineischer Staatsbürger und ist als Asylbewerber seit gut vier Jahren rechtskräftig abgelehnt.

Peter Seidel

Peter Seidel

Seit Oktober 2024 Redakteur in der Lokalredaktion Leverkusen des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Jahrgang 1963. Studium der Romanistik, Anglistik und Geschichte in Kiel, Mailand und Bonn. Seit 1994 für den S...

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An dieser Stelle wird das deutsche Ausländerrecht absurd. Es sieht bis auf wenige Ausnahmen zwingend vor, dass ein Asylbewerber, einmal abgelehnt, ausreisen muss. Gleichgültig, welche Anstrengungen der Migrant oder die Migrantin inzwischen unternommen hat, in diesem Land Fuß zu fassen. Diese im Juristendeutsch „Spurwechselverbot“ genannte Festlegung ist letztlich die Grundlage für den Abschiebungsversuch Ende August. Hier muss der Gesetzgeber in Berlin tätig werden, um örtlichen Ausländerbehörden mehr Entscheidungsspielraum zu geben. Es wäre dringend nötig.

Der Versuch der Abschiebung scheiterte im Flughafen von Conakry spektakulär. Wie es zu diesem Vorgang kommen konnte, der selbst in dem Feld erfahrene Juristen ratlos lässt, ist ein spannende, aber letztlich nebensächliche Frage.

Viel wichtiger ist, sich darauf zu besinnen, dass auch das aktuelle Ausländerrecht Wege bietet, dass abgelehnte Asylbewerber eben doch dauerhaft hier bleiben können. Man kann nur hoffen, dass in den zuständigen Behörden ein solcher Weg für Sekou Sidibe gefunden wird. Damit der junge Mann weiter daran arbeiten kann, sich hier seine Existenz aufzubauen.