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Viel auf dem KerbholzLeverkusener Angeklagter soll schon früher Frauen geschlagen haben

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Das Kölner Landgericht an der Luxemburger Straße. Foto: Ralf Krieger

Das Kölner Landgericht an der Luxemburger Straße.

Viele Einträge im Strafregister: Der wegen Misshandlung und Vergewaltigung angeklagte Leverkusener ist ein Wiederholungstäter.

Die Verteidiger sind optimistisch: Sie kündigen im Kölner Landgericht schon mal an, dass sie für ihren Mandanten weniger als zwei Jahre fordern wollen. Dann müsste Mustafa J. (Name geändert) nicht ins Gefängnis. Die Antwort der Staatsanwältin war allerdings klar: Sie sehe nicht, dass sie dem zustimmen könne, ihre Forderung scheint also auf eine Gefängnisstrafe hinauszulaufen.

Der heute 33-jährige Angeklagte soll 2015 seine damals 16-jährige Freundin misshandelt, verprügelt und vergewaltigt haben: erzwungener Oralverkehr, ungewollter Analverkehr, das sind nur zwei von mehreren Vorwürfen.

Schon manchem Angeklagten hat die Verlesung der im Bundeszentralregister aufgelisteten Urteile, Strafen und Anklagen juristisch das Genick gebrochen. Auch der Leverkusener Mustafa J. hat so viel auf dem Kerbholz, dass man ihn durchaus als Intensivtäter bezeichnen muss.

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Leverkusener stand immer wieder vor Gericht

Seit seiner Jugend hat er demnach immer wieder vor Land- und Amtsgerichten gestanden. Die Anlässe waren: Wiederholtes Fahren ohne Führerschein, Waffenbesitz, Drogenhandel, schwerer Diebstahl, Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung, weil der Angeklagte zusammen mit anderen jemanden überfallen hatte.

Was besonders schwer wiegt: Mustafa J. scheint schon früher öfter Frauen körperlich und sexuell misshandelt zu haben. Einige Frauen haben sich getraut, diese Gewalttaten zur Anzeige zu bringen. Eine frühere Anzeige aus dem Jahr 2013 wegen einer Vergewaltigung gegen J. versandete, weil die Frau sie noch zurückzog, im Register ist sie aber dokumentiert.

Leverkusen: Angeklagter soll Frauen geschlagen haben

Er soll zudem Frauen mit den Fäusten geschlagen und sie mit Tritten verletzt haben. Eine Frau, mit der er eine Beziehung gehabt haben soll, zeigte ihn an, weil er sie während einer Eifersuchtsszene aus nichtigem Anlass so heftig mit Fäusten und Tritten misshandelt haben soll, dass sie sich einnässte. Das soll sich in Wiesdorf in der Montanusstraße abgespielt haben.

Das Leben im Milieu bringt es offenbar mit sich, dass der Angeklagte, dessen Familie stets als „strenggläubig muslimisch“ bezeichnet wird, auch Frauen für sich anschaffen ließ. Eine Frau, die sich aus dem Arbeitsverhältnis mit J. habe verabschieden wollen, soll er durch das Vorzeigen einer Handfeuerwaffe vom Gegenteil überzeugt haben. 2022 schließlich hielt ihn die Polizei auf der Autobahn an. Er fuhr wieder ohne Führerschein, gab sich als sein Bruder aus, indem er dessen Ausweis vorzeigte. Der Versuch misslang, die Sache wurde aktenkundig.

2019 erwischte man ihn mit Drogen in der Wohnung, in der er nach eigener Aussage mit seiner Tochter wohnen will – als alleinerziehender Vater. Auch diesen Punkt in der Strafliste des Leverkuseners wird die Richterin gewichten müssen. Dass J. alleinerziehend ist, werden die Verteidiger als wichtiges Argument ins Feld führen, weshalb man den Mann, der offenbar mehr als nur ein potenziell lebensgefährliches Gewaltproblem mit Frauen hat, nicht ins Gefängnis stecken soll. Wie die Strafe ausfällt, wird sich in der kommenden Woche zeigen; der Prozess wird fortgesetzt.