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LützenkirchenLeverkusenerin beschwert sich über Sonderparkrecht an der Bruchhauser Straße

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Das Sonderparkrecht in der Bruchhauser Straße in Lützenkirchen sorgt für Ärger.

Das Sonderparkrecht in der Bruchhauser Straße in Lützenkirchen sorgt für Ärger.

Sonderparkausweise gibt es nur für die Bewohner einer Straßenseite. Das soll jetzt geändert werden.

Die Parkplatzsituation an der Bruchhauser Straße in Lützenkirchen ist schwierig. Das war einer Bürgerin bekannt, als sie dorthin zog. Ihre Wohnung hat keinen eigenen Stellplatz, also suchte sie über mehrere Kanäle einen Stellplatz zum Mieten oder Kaufen. Erfolglos.

Da in der Straße nach dem Bau eines Fitnessstudios eine Sonderparkzone für Anwohner eingerichtet worden war, beantragte sie schließlich einen Sonderparkausweis hierfür – und erhielt diesen auch von der Stadt. „Eines Tages hatte ich einen Zettel am Scheibenwischer, dass ich da nicht parken darf“, berichtet die Anwohnerin vor der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.

Parkausweis fälschlicherweise ausgestellt

Sie dachte, der Parkausweis sei übersehen worden und klingelt bei dem Nachbarn, um den Vorfall zu klären. Dabei stellte sich heraus, dass es sich mitnichten um ein Missverständnis handelte. „Er sagte mir, die Sonderparkzone sei nur für die eine Straßenseite.“ Eine Nachfrage bei der Stadt ergab: Der Mann hat recht, der Parkausweis wurde fälschlicherweise ausgestellt.

Dass dieser wieder eingezogen wurde und sie erneut keine Möglichkeit hat, wohnortnahe zu parken, will die Bürgerin nicht hinnehmen. In einem Bürgerantrag fordert sie die „sofortige Aufhebung des ausschließlichen Parkens für die Bewohner der Häuser 12 - 26“.

Dieses allerdings war von der Bezirksvertretung im vergangenen Jahr erst bis 2024 verlängert worden. Offenbar aber unter falschen Voraussetzungen, denn wie der Antrag mit mehreren Fotos beweist, gibt es auch auf der bevorzugte Straßenseite an mehreren Häusern private Stellplätze und sogar einen Garagenhof. Die Begründung, dass gerade diese Bewohner ohne die Sonderparkzone keine Möglichkeit hätten, ihr Auto abzustellen, sei nicht stichhaltig.

Wenn der Beschluss zurückgenommen wird, könnten Anwohner dagegen klagen
Conchita Laurenz, Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr

„Die Entscheidung, das zu machen, als das Fitnessstudio frisch war, war absolut richtig“, sagt Wolfgang Pockrand (SPD). Schließlich musste vermieden werden, dass die Sportler den Anwohnern die Parkmöglichkeit nehmen. „Die Verlängerung wurde aber offenbar nicht geprüft. Daher beantrage ich, die Sonderparkregelung aufzuheben und zu normalem Bewohnerparken überzugehen.“ Das allerdings sei nicht so einfach, erklärt Conchita Laurenz vom Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr. „Das haben sie beschlossen, es gibt einen Bestandsschutz. Wenn der Beschluss zurückgenommen wird, könnten Anwohner dagegen klagen.“

Christoph Kühl (Grüne) ist grundsätzlich nicht glücklich darüber, wenn Bürger sich über fehlenden Parkraum beschweren. „Wenn ich irgendwo hinziehe und einen Parkplatz möchte, muss ich mich darum kümmern, das ist nicht Aufgabe der Stadt.“ Allerdings gibt auch er zu: „Eine Anwohnerparkregelung für einzelne Häuser finde ich schwierig.“

Letztlich einigen sich die Bezirkspolitiker darauf, dass die Sonderparkzone bis zu deren Auslaufen 2024 ausgeweitet werden soll, so, dass mehr Anwohner davon profitieren. In welchem Umfang genau das sinnvoll ist, soll die Stadtverwaltung prüfen. Danach soll ein normales Anwohnerparken eingeführt werden. Die Antragsstellerin ist damit einverstanden. Es sei ihr um die Gleichbehandlung der Nachbarschaft gegangen, nicht darum, jemandem etwas wegzunehmen.