Auch die Beanstandung des April-Votums ändert nichts: Verkehrszahlen vom Willy-Brandt-Ring dürfen nicht herausgerückt werden.
RatsbeschlussLeverkusen bleibt bei Autobahn-Daten bockig
Der Beschluss verletzt geltendes Recht – also musste Oberbürgermeister Uwe Richrath ihn beanstanden. An der Sache ändert das aber vorerst nichts: Leverkusens Stadtverwaltung hat sich zu weigern, der Autobahn-GmbH Verkehrsdaten vom Willy-Brandt-Ring zu übermitteln. Die brauchen die Planer, um Erkenntnisse zu gewinnen, wie die Anschlussstelle Leverkusen im Zuge der A3 umgebaut werden kann. Das muss sein, weil die Autobahn auch dort erheblich verbreitert werden soll. Oberirdisch, was weitere enorme Flächen verbraucht und zum Abbruch diverser Wohnhäuser führen wird.
Nach einer kurzen Phase der Entspannung stellt sich Leverkusens Stadtrat jetzt wieder konsequent quer. Der Grund liegt auf der Hand: Weder bei der Verbreiterung der A1 noch bei der A3 hört das Bundesverkehrsministerium irgendeinen Wunsch aus der Stadt, sondern handelt nach dem Prinzip: Die Autobahn wird einfach nur viel breiter, Bedürfnisse der Anwohner nach Tunnelbauten interessieren nicht. Dass Leverkusen für das Haus von Volker Wissing keinerlei Bedeutung hat, wurde zuletzt bei der Eröffnung der ersten neuen Rheinbrücke deutlich: Oberbürgermeister Uwe Richrath war lediglich Zaungast.
Leverkusens Oberbürgermeister tut seine Pflicht
Trotzdem war er als Stadtoberhaupt gehalten, den Beschluss des Stadtrats aus der April-Sitzung zu beanstanden. Das tat der OB pflichtschuldigst – und richtete erwartungsgemäß am Montag nichts aus: Einstimmig lehnte der Stadtrat auch die Beanstandung des Beschlusses von Anfang April ab. Die Stadtverwaltung darf also weiterhin die gewünschten Daten vom Knoten am Willy-Brandt-Ring an die Autobahn GmbH nicht weitergeben. Einzig der OB musste sich der Stimme enthalten.
Die nächsten Schritte kennt man aus vergleichbaren Fällen im Zusammenhang mit der Autobahn-Planung: Die Bezirksregierung wird über kurz oder lang verfügen, dass die Stadtverwaltung die gewünschten Daten herausgibt. Dass die als Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisierte Autobahn-Planungseinheit im Rang einer Behörde steht, hat das Kölner Verwaltungsgericht den Leverkusenern schon schriftlich gegeben.