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Urteil am LangerichtLeverkusener muss nach Messerangriff jahrelang ins Gefängnis

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Außenansicht des Landgerichts Köln.

Das Landgericht Köln an der Luxemburger Straße.

Fünf Jahre und zwei Monate wegen gefährlicher Körperverletzung und besonders schwerem Raub lautet das Urteil des Landgerichts Köln gegen einen 28-jährigen Mann.

Sadi S. (Name geändert) muss eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren absitzen, weil er einen 46-Jährigen in einem Leverkusener Teppichgeschäft gefährlich verletzt hat. Der Richter spricht von einer „brutalen Attacke“, die der Verurteilte mit einem 20 Zentimeter langen Messer im vergangenen September begangen hat. Anschließend hat er zudem Bargeld in Höhe von 1000 Euro entwendet.

Der Angeklagte betritt am 10. September 2021 unbemerkt das Teppichgeschäft seines Vaters, in dem das Opfer Amir A. (Name geändert) an diesem Tag arbeitet. Der 28-jährige S. stellt nach seinem Eindringen den Strom ab, um eine Videoaufzeichnung seiner Tat zu verhindern. Der 46-jährige A. schaut daraufhin am Stromkasten nach, was das Problem ist, und trifft dort auf S. – der Verurteilte habe „panisch und aufgebracht“ gewirkt und 1000 Euro in bar verlangt, sagte der Geschädigte vor Gericht aus.

Der 28-Jährige sagte, dass es sich bei dem Geld um einen noch nicht ausgezahlten Lohn handele – Sadi S. arbeite gelegentlich ebenfalls in dem Teppichladen in der Wiesdorfer City, schilderte das Opfer. Der 46-jährige A. glaubte der Geschichte allerdings nicht und forderte ihn auf, die Sache mit seinem Vater zu klären.

Messerangriff: Opfer erleidet Schnittwunde am Hals

Daraufhin sei die Situation eskaliert. Der Angeklagte habe das Opfer am Kragen seiner Jacke zu einem Spind geschliffen und zornig gesagt: „Gib mir jetzt die 1000 Euro, die mein Vater dir gegeben hat.“ Als A. sich nicht rührte, hat der Angeklagte ihm dann mit dem Griff eines 20 Zentimeter langen Messers mehrfach geschlagen.

Das Opfer erlitt eine Verletzung am Auge, eine Platzwunde am Ohr sowie eine rund 16 Zentimeter lange Schnittwunde am Hals – eine Narbe am Hals des Opfers war im Gerichtssaal deutlich zu erkennen. Verängstigt öffnete der 46-Jährige dann den Spind und überreichte das Geld – Sadi S. nahm es und floh. Im Zeugenstand sagte A., dass es sich bei den 1000 Euro Bargeld in dem Spind um eine Anzahlung eines Kunden handelte.

Richter ermahnt Angeklagten wegen Zwischenrufe

Während der Schilderung des Opfers gab es immer wieder Zwischenrufe des Verurteilten – der Richter schritt ein, mahnte den Angeklagten, zu schweigen, und drohte, bei abermaligem Zwischenruf ein Ordnungsgeld zu verhängen. Die Beweisaufnahme gestaltete sich aufgrund von Sprachbarrieren seitens des Opfers als schwierig – das Opfer mit arabischer Herkunft bedarf bei seiner Befragung eines Dolmetschers.