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Prozess in Leverkusen30-jähriger Burscheider soll Geliebte geschlagen und vergewaltigt haben

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Amtsgericht Symbolbild Öffentlich, Nicht-Öffentlich, Sitzzung, Saal, Gerichtssaal. Foto: Ralf Krieger

Hinweisschild vor einem Verhandlungssaal im Leverkusener Amtsgericht

Der Vorwurf wiegt schwer. Der Auftakt des Vergewaltigungsprozess war am Freitag im Leverkusener Amtsgericht.

Eine Frau wirft ihrem Ex-Partner Vergewaltigung und Körperverletzung vor. Am Freitag war Prozessauftakt am Amtsgericht Leverkusen. Die Taten sollen sich erst im Auto des 30-jährigen Angeklagten aus Burscheid und später in der Leverkusener Wohnung der Zeugin abgespielt haben. Beide sollen eine Beziehung geführt haben, der körperlich kräftige Angeklagte ist zwar mit einer anderen Frau verheiratet, hat eine siebenjährige Tochter, er soll sich aber in die Mitte-20-jährige Frau verliebt haben, die ihm nun die Vergewaltigung vorwirft.

Die Taten sollen Ende März 2021 geschehen sein. Die beiden seien im Auto des Mannes unterwegs gewesen sein, heißt es in der Anklage. Er habe sie im Auto aufgefordert, von ihren früheren Erfahrungen mit Männern zu erzählen. Als sie ihm gegenüber zugab, dass sie schon eine frühere Beziehung zu einem Mann und auch schon sexuell aktiv gewesen sein soll, soll er ausgerastet sein, so die Anklage.

Geschlagen und beleidigt

Während er das Auto lenkte, soll er sie auf dem Beifahrersitz geschlagen und mit dem Kopf gegen die Seitenscheibe gedrückt haben. Herabsetzende Beleidigungen wie „Hure“ und „Schlampe“ sind auch vermerkt. Er lieferte sie schließlich zu bei ihr zu Hause ab. Wenig später soll er aber noch einmal bei ihr geklingelt haben; sie öffnete dem 30-Jährigen noch einmal.

Dann soll es erst zu weiteren Nötigungen gekommen sein, zu weiteren Tätlichkeiten, unter anderem soll der Mann sie in den Arm gebissen haben. Die Frau soll dabei in ihrer Wohnung unablässig geweint haben. Sie soll es auch abgelehnt haben, sich auszuziehen. Das soll der Mann dann gemacht haben. Gegen ihren Willen soll es zum ungeschützten Beischlaf gekommen sein.

Erst mit dem Tod bedroht, dann entschuldigt

Er werde sie töten, wenn sie ihn verlassen will, habe er ihr gesagt und soll gegangen sein. Am nächsten Tag soll er sich bei ihr entschuldigt haben. In der Zeit danach soll es zwischen den beiden noch zu weiteren sexuellen Kontakten gekommen sein, die sind aber nicht Teil der Anklage. Erst später wurde der Frau demnach klar, was in der Tatnacht geschah. Zwischen der vorgeworfenen Tat und der Anzeige soll ein längerer Zeitraum verstrichen sein.

Der Mann soll bereits in seiner Ehe mit häuslicher Gewalt Probleme gemacht haben. Diese Ehe hat auf dem Papier Bestand.

Der Burscheider berief sich am Freitag auf sein Aussageverweigerungsrecht, er schweigt zur Sache. Im Wesentlichen wird es deshalb im Verfahren auf die Aussage des mutmaßlichen Opfers ankommen. Die Frau war am Freitag zwar geladen, aber verhindert.