AboAbonnieren

BioabfallWeshalb in Leverkusen über die Müllgebühr gestritten wird

Lesezeit 2 Minuten
Tonnen für Papier, Restmüll und Bioabfall nebeneinander.

Die Leverkusener Biotonne neben Papier und Restmüll. Streit um die Gebühr gibt es immer noch.

Karl-Heinz Balduan beklagt Ungerechtigkeit für Ein-Personen-Haushalte und hat die Bezirksregierung alarmiert.

Die Biotonne ist seit Anfang 2023 eingeführt, Unstimmigkeiten über die neue Gebührensystematik gab es allerdings von Anfang an. Und bis heute ist nicht jeder zufrieden. Zum Beispiel Karl-Heinz Balduan. Er sieht „Rechtsverstöße“ der Stadt Leverkusen und hat deshalb eine Eingabe gemacht. Sie wird im Ausschuss für Bürgereingaben debattiert.

Doch sollten die Politiker der Argumentation der Stadtverwaltung folgen, sieht es nicht gut aus für Balduan. Dies ahnend, hat sich der Schlebuscher an die Aufsichtsbehörde gewandt. Das ist die Bezirksregierung in Köln. Balduan findet es ungerecht und daher falsch, dass kleine Haushalte weniger sparen, wenn sie ihre Gartenabfälle selbst kompostieren, statt sie in die Biotonne zu kippen und von der Avea abholen zu lassen.

Die Tonnengrößen passen nicht zur Kalkulation

Es ist nämlich so: Für einen Ein-Personen-Haushalt legt die Stadt zugrunde, dass er alle 14 Tage 30 Liter Restmüll hat. Das Problem: Die kleinste Restmülltonne hat 40 Liter Inhalt. Daraus folgt, dass grundsätzlich eine zu hohe Abfallgebühr zugrunde gelegt wird.

Was hat das nun mit dem Biomüll zu tun? Ganz einfach: Es gibt einen Gebührenabschlag, wenn man selbst kompostiert. Grundlage ist folglich der Restmüll-Preis. Dieser Abschlag betrage 14 Prozent, so Balduan. Das gelte aber nicht für Ein-Personen-Haushalte. Dort ziehe die Stadt deutlich weniger ab: In Euro seien das statt 17,24 nur 12,93 Euro. Das geht Balduan, der sich auch schon bei anderen Gebühren und Abgaben mit der Stadt Leverkusen auseinander gesetzt hat, gegen den Strich: „Mit dieser Benachteiligung setzt sich die Stadt Leverkusen über das für Bürgerinnen und Bürger wichtige Grundrecht auf Gleichbehandlung hinweg. Der Rechtssatz, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, ist ein fundamentaler Grundsatz unserer Rechtsordnung. Er verbietet jede Ungleichbehandlung gleichliegender Fälle.“

Von der Bezirksregierung hat Balduan noch keine Antwort. Auch in der Stadtverwaltung sei noch keine Anfrage aus Köln bezüglich der Abfallgebühr eingegangen, heißt es aus dem Rathaus. Aus Sicht der Stadt wurde beim neuen Gebührensystem nichts falsch gemacht.

Balduan sieht das anders. Er fordert deshalb, die Abfallgebühr für das kommende Jahr nur vorläufig zu berechnen. Jedenfalls, wenn die Bezirksregierung bis Dezember nicht Stellung genommen hat zu dem Problem.