AboAbonnieren

Stichtag 1. NovemberSo viele Leverkusener möchten ihren Geschlechtseintrag ändern

Lesezeit 2 Minuten
Regenbogen-fahne in Wiesdorf, rathausvorplatz, für Schwule, Lesben etc. Foto: Ralf Krieger

Die Regenbogenfahne in Wiesdorf: Ab November gibt es mehr Freiheiten für Menschen, die sich nicht den traditionellen Geschlechtern zugehörig fühlen.

Ab Anfang November können trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen ihren Geschlechtseintrag ändern. Wir haben in Leverkusen, Burscheid und Leichlingen nachgefragt, wieviele Interessenten es dafür bereits gibt.

Für Menschen, die sich nicht eindeutig als Frau oder Mann fühlen, ist der 1. November ein besonderes Datum: Ab dann können sie beantragen, dass ihr offizieller Geschlechtseintrag und ihr Vorname beim Standesamt geändert wird. Möglich gemacht hat diese Regelung das Selbstbestimmungsgesetz, das im August in Kraft getreten ist.

Die Änderung erfolgt in zwei Schritten: Zuerst müssen Interessierte den Änderungswunsch anmelden – die Absichtserklärung an sich sei noch unverbindlich, erklärt die Stadtverwaltung Leverkusen. Nach einer Frist von drei Monaten müssen sie eine persönliche Erklärung abgeben, die beurkundet wird – dann erst kann ihr Geschlechtseintrag und ihr Vorname abgeändert werden.

In Leverkusen hätten bislang 35 Personen die Änderung beantragt, erklärt Stadtsprecherin Heike Fritsch. 15 von ihnen möchten künftig den Geschlechtseintrag „männlich“ haben, elf Personen „weiblich“, fünf „divers“ und vier Personen wünschen die Streichung ihres Geschlechtseintrags.

Standesamt: Stadtverwaltungen erheben Gebühren

Die Änderung kann laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in egal welchem Standesamt in Deutschland beantragt werden – man muss in dem Ort nicht wohnen oder geboren sein. Die Standesämter leiten die Informationen dann an das jeweilige Geburtsstandesamt weiter. Von den 35 Anmeldungen in Leverkusen ist allerdings das Gros hier gemeldet: 26 der Personen haben ihren Wohnsitz in der Stadt, bestätigt die Stadtsprecherin.

In Leichlingen gebe es bisher vier Anmeldungen, heißt es aus der städtischen Pressestelle. Alle Antragsteller wohnen auch in Leichlingen. Das Standesamt könne hier allerdings keine Angabe zum neuen Geschlechtseintrag machen. In Burscheid hätten bislang zwei Personen, die dort auch gemeldet sind, eine Änderung beantragt. Auch hier heißt es aus der Pressstelle, dass das Standesamt zu den gewünschten Geschlechtereinträgen keine Angaben mache.

Umsonst ist diese Dienstleistung (voraussichtlich) in den Kommunen nicht zu haben: Das Standesamt Leverkusen erhebt für die Beurkundung der Erklärung eine Gebühr von 30 Euro, heißt es. Vergessen darf man dabei auch nicht die Kosten für die Dokumente wie den Personalausweis, die aufgrund der Änderungen neu ausgestellt werden müssen.

Beim Standesamt in Leichlingen ist die Anmeldung derzeit kostenfrei. „Zu den weiteren Verwaltungsgebühren befindet sich das Standesamt noch in Klärung.“ Aus Burscheid heißt es: Bis zur Änderung der Landesgebührenordnung im ersten Halbjahr 2025 werde eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben, zehn Euro für die Voranmeldung und 20 Euro für die Erklärung.