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SteuerdumpingFinanzminister und Stadt streiten weiter über Briefkastenfirmen in Leverkusen

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Ein Auto steht hinter einem Briefkasten mit vielen Firmensitzen.

44 Firmensitze, eine Adresse: Der niedrige Gewerbesteuerhebesatz zieht offenkundig auch Scheinfirmen an. Wer muss dagegen vorgehen?

Wer muss Scheingewerbe finden und Missbrauch ahnden? Die Stadtverwaltung sagt, sie müsse dem Finanzamt allenfalls Tipps geben.

Es ist offenkundig: Der mit 250 Punkten niedrigstmögliche Gewerbesteuer-Hebesatz zieht auch Unternehmen an, die gar nicht wirklich in Leverkusen arbeiten, sondern nur ihre „Zentrale“ hier unterhalten. Die Wertschöpfung ist anderswo, aber das ist für Gewerbesteuerlast nicht maßgeblich.

Nach einer Anfrage der Grünen im Stadtrat hatte die Stadtverwaltung jegliche Verantwortung für diese Fehlentwicklung von sich gewiesen und erklärt, sie habe auch keine Handhabe dagegen. Damit hatte die Stadt Widerspruch aus dem Düsseldorfer Finanzministerium provoziert: Die Stadtverwaltung müsse sehr wohl prüfen, ob eine Gewerbeanmeldung einen realen Hintergrund hat. Oder ob lediglich ein Briefkasten in Leverkusen hängt.

Stadt Leverkusen sieht „keine gesetzliche Handhabe“

Dieser Widerspruch hatte vor einem Monat Benedikt Rees zu einer Anfrage veranlasst. Der Vertreter der Klimaliste im Stadtrat wollte wissen, „ob das Gewerbeaufsichtsamt auch aus gewerberechtlichen Gründen gegen Briefkastenfirmen vorgehen kann und ob dies auch getan wird“, fasst die Stadtverwaltung seine Fragestellung zusammen. Die nunmehr vorliegende Antwort aus dem Rathaus zeigt, dass sich die Stadt nicht in der Pflicht sieht, dieses Unwesen zu beseitigen.

Die Mitarbeitenden der Gewerbestelle hätten, so schreibt die Verwaltung, „keine gesetzliche Verpflichtung oder Handhabe, gegen sogenannte Briefkastenfirmen selbst vorzugehen“. In dieser Haltung sieht sich Leverkusen nach „einer interkommunalen Umfrage bei benachbarten Gemeinden“ bestätigt. Den Job müsste eine andere Behörde machen: „Die Ahndung und Kontrolle obliegt der Finanzverwaltung, die dies im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten und personellen Ressourcen auch wahrnimmt.“

Die Aufgabe der Stadtverwaltung sei die eines Tippgebers: Bei Verdacht auf steuerrechtlichen Missbrauch leite die Gewerbestelle „entsprechende Hinweise zuständigkeitshalber an die Finanzbehörden weiter. Dann werden seitens der Finanzbehörde bei Auffälligkeiten Kontrollen vor Ort oder Betriebsprüfungen in eigener Zuständigkeit durchgeführt“, beschreibt die Stadtverwaltung den Vorgang.

Doch ob auf diese Weise eine Briefkastenfirma aufgespürt werden konnte, erfahre man nicht: Die Gewerbestelle erhalte „aus datenschutzrechtlichen Gründen jedoch anschließend keine Rückmeldung über daraus resultierende steuerrechtliche Feststellungen“.