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„Flexx Fitness“Fitnessstudio erhöht Preise – das sagt die Verbraucherzentrale Leverkusen

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Das „Flexx-Fitness“-Studio in Leverkusen an der Olof-Palme-Straße.

Das „Flexx-Fitness“-Studio in Leverkusen an der Olof-Palme-Straße.

Viele Leverkusener haben sich wegen der unangekündigten Kündigung von „Flexx Fitness“ bei der Verbraucherzentrale gemeldet.

Die Fitnessstudio-Kette „Flexx Fitness“, die im unter anderem an der Olof-Palme-Straße in Leverkusen einen Standort betreibt, erhöht die Preise für ihre Mitglieder deutlich. Laut Verbraucherzentrale Leverkusen hat das Unternehmen „seine Mitglieder in einem Schreiben sehr kurzfristig über seine neue Preisgestaltung informiert“.

Zudem, ergänzen die Verbraucherschützer, hätten Mitglieder berichtet, dass die höheren Beiträge zum Teil bereits abgebucht worden seien. Nina Joost, Beraterin in der Dönhoffstraße, erklärt, welche Rechte Verbraucherinnen bei Vertragsänderungen und Preisanpassungen haben.

„Verträge sind so einzuhalten, wie sie vereinbart wurden“, unterstreicht Joost. Das gelte grundsätzlich und auch bei vereinbarten Preisen. „Ein Fitnessstudio kann als nicht ohne Weiteres den Preis von bestehenden Verträgen nachträglich ändern – auch wenn der Anbieter den Leistungsumfang von sich aus erweitert.“ Das gehe nur mit einer wirksamen Preisanpassungsklausel, die, sofern sie existiert, meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht.

Leverkusener sollen Preiserhöhung widersprechen

Laut Verbraucherzentrale fehlen solche Klauseln in den Verträgen der „Flexx-Fitness-Kunden“, die sich an die Stelle gewandt hätten.  Eine Preiserhöhung wäre also nur mit Zustimmung zulässig. Nina Joost rät den Betroffenen, der Preiserhöhung zu widersprechen. Und falls der erhöhte Betrag schon abgebucht wurde, das Geld zurückzubuchen oder zurückzuverlangen.

Ob in diesem Fall sogar ein Sonderkündigungsrecht für die Kundinnen und Kunden besteht, hänge vom Einzelfall ab. Denn dafür brauche man einen „wichtigen Grund, der die Weiterführung des Vertrages unzumutbar macht“. Aus der Preiserhöhung alleine ergebe sich in der Regel kein außerordentliches Kündigungsrecht. Eine reguläre Kündigung sei selbstverständlich weiterhin möglich.

Sollten Betroffene der Preiserhöhung widersprechen, dürfte aber auch „Flexx Fitness“ nicht ohne Weiteres den Vertrag kündigen. Die Kündigungsfrist müsse eingehalten werden. „In der Praxis verlieren jedoch wohl die wenigsten Anbieter ihre Kunden“, meint Nina Joost.