Die Branche fürchtet die Konkurrenz durch die Mietwagen von Diensten wie „Uber“ und zweifelt deren Geschäftspraktiken an.
Konkurrenz durch „Uber“Taxifahrgäste können in Leverkusen bald Festpreise vereinbaren
Nachdem er einige Tagesordnungspunkte zuvor beim Thema „Uber“ in Leverkusen noch hörbar erregt war, hatte Horst Müller (Bürgerliste) beim TOP 59 sogar Lob für die Verwaltung übrig: Man habe „sehr schnell gehandelt, die Kollegen sind auch schon begeistert“. Müller ist nämlich Taxifahrer und die Verwaltungsvorlage bei TOP 59 sah die Einführung eines sogenannten „Taxikorridors“ für Leverkusen vor. Das heißt konkret: Taxifahrerinnen und Taxifahrer können mit Fahrgästen jetzt einen Festpreis aushandeln. Das hat der Stadtrat einstimmig beschlossen.
„In verschiedenen Gesprächen mit Vertretenden der Leverkusener Taxiunternehmen wurde vermehrt auf die problematische Konkurrenzsituation durch das Mietwagengewerbe (wie zum Beispiel durch Uber) aufmerksam gemacht“, heißt es dazu von der Verwaltung. Taxifahrer hätten sich an die Stadt gewandt, um einen solchen Taxikorridor für ihr Gewerbe zu beantragen. Auch die Beförderung durch einen Mietwagen, also zum Beispiel „Uber“, sollte an einen Mindestpreis gekoppelt sein.
Dazu gebe es allerdings schwierige rechtliche Hürden, so die Stadt. Deshalb will die Stadt Anfang des kommenden Jahres ein Gutachten erstellen lassen, „um die generelle Situation des Taxi- und Mietwagengewerbes in Leverkusen bewerten zu lassen sowie Mindestpreise für Mietwagen, als auch eine Anpassung des Taxitarifs dabei überprüfen zu lassen“.
Leverkusen: Bürgerliste schlägt Alarm
Die Taxifahrer „erhoffen sich konkurrenzfähiger gegenüber dem Mietwagengewerbe zu werden“, wenn sie Festpreise anbieten können. Denn Mietwagenfahrer dürfen das wegen anderer rechtlicher Gegebenheiten bereits. Den Taxikorridor setzt der Leverkusener Stadtrat nun auf bis zu fünf Prozent unter und bis zu 20 Prozent über dem regulären Taxitarif fest: „Innerhalb dieses Rahmens kann das Taxiunternehmen das Beförderungsentgelt mit den Kundinnen und Kunden frei vereinbaren.“
Der derzeitige Taxitarif sei auskömmlich, so die Stadt, aber ein deutliches Unterschreiten „könnte den Taxitarif rechtlich als unwirtschaftlich erscheinen lassen“. Aber das mögliche Überschreiten könnte Wartezeiten oder Umwege ausgleichen, die in den Festpreis einkalkuliert werden können.
Wichtig: Der Festpreis muss vor der Fahrt per Telefon oder E-Mail festgelegt werden. Es sei gesetzlich nicht erlaubt, mit dem Fahrer oder der Fahrerin vor Ort zu verhandeln. Das Gesetz sage, Festpreise dürfen nur bei vorbestellten Fahrten vereinbart werden. Die neue Regelung soll für Leverkusen so schnell wie möglich gelten.
Leverkusen: Ordnungsamt will sporadisch kontrollieren
Die Bürgerliste um Horst Müller hatte in Sachen „Uber“-Konkurrenz zuvor Alarm geschlagen: „In Leverkusen brennt der Baum.“ Jeden Tag bekomme er Bilder von Mietwagen mit überregionalen Kennzeichen, die gegen die Rückkehrpflicht verstießen. Ein „Uber“-Fahrer muss gesetzlich nach jeder Fahrt zu seinem Betriebssitz zurückkehren, wenn es keinen Folgeauftrag gibt.
Müller frage sich überhaupt, wie die selbstständigen „Uber“-Fahrer, denen das Unternehmen „Uber“ als Vermittler dient, für sechs statt 15 Euro Fahrten anbieten und trotzdem den Mindestlohn einhalten könnten. „Das geht nicht“, so Müller, der Umsatz pro Fahrt müsse dafür bei mindestens 30 Euro liegen.
Müller und die Bürgerliste wollten, dass die Stadt einen Monat lang die „Uber“-Fahrer kontrolliere. Das übersteigt aber die Kapazitäten der Verwaltung: „Grundsätzlich wird jedoch darauf hingewiesen, dass der KOD derzeit einem hohen Arbeitsaufkommen ausgesetzt ist und verschiedenen Sachverhalten lediglich im Rahmen der personellen Möglichkeiten und teilweise auch erst mit Verzögerungen, angesichts einer erforderlichen Priorisierung von Einsätzen, nachgegangen werden kann.“ Außerdem dürfe der Ordnungsdienst nur stehende Fahrzeuge kontrollieren.
Anders als die Polizei. Mit den Einsatzkräften hatte das Ordnungsamt am 11. Oktober Mietwagenfahrer kontrolliert: „Hierbei wurden verschiedene Sachverhalte, wie die Einhaltung des Personenbeförderungsgesetzes, ordnungsgemäße Betriebsanmeldungen sowie die Einhaltung weiterer gesetzlicher Bestimmungen überprüft.“ Man habe das „auf dem Schirm“, sagte in der Sitzung Ordnungsamtsleiter Steffen Franzkowski. Solche Aktionen sollen weiterhin stattfinden, allerdings eher sporadisch. Der Rat erklärte den Antrag der Bürgerliste mit der Stellungnahme der Verwaltung mehrheitlich für erledigt.