Schulen und Jugendhäuser werden für parteipolitische Veranstaltungen ganz gesperrt, für einige städtische Gebäude gibt es Auflagen.
GesamtkonzeptPolitische Veranstaltungen in städtischen Gebäuden: Das plant Leverkusen
Wie soll die Stadt mit Anfragen für parteipolitische Veranstaltungen in städtischen Gebäuden umgehen? Diese Frage kam Ende 2023 auf, nachdem eine solche im Lise-Meitner-Gymnasium angefragt und von der dortigen Schulkonferenz abgelehnt wurde. Daraufhin hatte die Stadtverwaltung alle Schulleitungen der städtischen Schulen um Einschätzung gebeten.
Das Ergebnis: Von 41 Schulen haben 37 geantwortet, bis auf eine davon lehnen alle parteipolitische Veranstaltungen in ihrer Schule ab. In einer Dringlichkeitsentscheidung des Rates wurde somit die Nutzung von Räumen in Schulen für Veranstaltungen von Parteien generell ausgeschlossen, es sei denn, die jeweilige Schule lädt selbst zu eigenen Veranstaltungen der Schule politische Gäste ein, etwa für eine Podiumsdiskussion.
Ärger über Beisicht-Auftritt
Im Rahmen dieser Entscheidung kam der Wunsch nach einem Gesamtkonzept für die Nutzung städtischer Liegenschaften für politische Veranstaltungen auf. Verstärkt noch einmal, nachdem es Ärger über eine als „deutsch-russisches Familienfest“ angemeldete Veranstaltung in der Villa Wupperman gab, die der rechtsextreme Markus Beisicht unautorisiert für politische Zwecke nutzte.
Nun hat die Stadt dieses Gesamtkonzept vorgelegt, das in den zuständigen Ausschüssen und schließlich in der Stadtratssitzung am 6. Mai diskutiert und beschlossen werden soll. Demnach sind neben den Schulen künftig auch die Räume in Jugendhäusern für Veranstaltungen der Parteien ausgeschlossen. „Die Jugendeinrichtungen der Stadt unterliegen der Neutralität und müssen im Grundsatz den Jugendlichen zur Verfügung stehen, ihnen als Schutzraum dienen und ein Gefühl der Sicherheit und Offenheit vermitteln“, heißt es in der Begründung. Folgende städtische Räume sind auch für Parteien buchbar, sofern sie sich an die jeweiligen Regelungen halten:
Forum
Alle Räume sind mietbar
Schloss Morsbroich
Vermietet werden der innere Schlosspark inklusive der Bühne sowie der Gartensaal. Für den Spiegelsaal wird eine besondere Freigabe durch den Oberbürgermeister benötigt.
Quartierstreff Dönhoffstraße/Alte Feuerwache
Da der Quartierstreffpunkt Dönhoffstraße/Alte Feuerwache als Teil des „Integrierten Handlungskonzepts (InHK) Leverkusen-Wiesdorf“ mit Fördermitteln umgebaut wird, ist er vor allem bürgernahen Projekten im Stadtteil vorbehalten. Der zukünftige Veranstaltungsraum im Erdgeschoss ist nach Fertigstellung für Veranstaltungen nutzbar, sofern sie dem nicht widersprechen.
Quartierstreff Im Hederichsfeld
Hier gilt wie in der Dönhoffstraße: Politische Parteien können die Mehrzweckhalle nach Fertigstellung nutzen, jedoch muss darauf geachtet werden, dass der vorrangige Zweck des Quartierstreffs als Ort für Bürgerinnen, Vereine und Verbände zur Förderung des Gemeinschaftsgedankens nicht gefährdet wird.
Industriemuseum Freudenthaler Sensenhammer
Verantwortlich ist der Fördervereines Freudenthaler Sensenhammer, der durch Einzelfallgenehmigung die ehemalige Schmiedehalle, Schlosserei und Außenanlagen vermieten darf. Nutzungsentgelte und Bedingungen werden von dort ausgehandelt.
Villa Zündfunke / Stadthalle Hitdorf
Ähnlich wie beim Sensenhammer entscheidet hier der jeweilige Mieter über die Nutzung. Das sind der Verein Villa Zündfunke für den Quartierstreff und der Dachverband Hitdorfer Vereine für die Stadthalle. Laut Vertrag mit der Stadt sind Veranstaltungen, die ihrem Inhalt nach gegen die Ziele des Grundgesetzes oder gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder gegen sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen, in beiden Fällen nicht zugelassen. Für die Stadthalle hat sich die Stadt als Eigentümerin das Recht freigehalten, das Objekt für eigene oder im öffentlichen Interesse liegende Veranstaltungen unentgeltlich nutzen zu dürfen.
Villa Wuppermann – Bürgerzentrum
Die Betriebsführung unterliegt dem Jobservice Leverkusen. Dieser darf die Räume vermieten. Das gilt vorrangig für nicht gewerbliche Veranstaltungen wie Übungsbetrieb eines Vereines, Versammlung einer Partei oder Feier einer Privatperson. Sollten die Räume für diese Zwecke nicht gebraucht werden, kann auch eine gewerbliche Nutzung zugelassen werden. Explizit festgeschrieben wird hier, dass im Vertrag der Zweck der Veranstaltung genannt werden muss. „Die Nutzerin/der Nutzer hat auf Verlangen der Stadt ausführliche Auskunft über die Veranstaltung und den Ablauf zu geben“, heißt es. So soll eine böse Überraschung wie im Falle des „deutsch-russischen Familienfestes“ künftig verhindert werden.
Altes Bürgermeisteramt Schlebusch
Das Gebäude ist vollständig übergeben und vermietet an den Caritasverband Leverkusen, der Verein Altes Bürgermeisteramt betreibt es als generationsübergreifende Begegnungsstätte. Einer Untervermietung an Dritte muss laut Vertrag der Vermieter ausdrücklich zustimmen. Weitergehende Regelungen zur Vermietung der Räume enthält der Vertrag nicht.