Busbetrieb HüttebräuckerLeichlinger Verkehrsunternehmen meldet Insolvenz an
- Das Leichlinger Verkehrsunternehmen Hüttebräucker musste Insolvenz anmelden.
- Wie kam es dazu? Und: Was bedeutet die Pleite für Mitarbeiter und Passagiere?
- Jetzt alle Hintergründe und Auswirkungen lesen.
Leichlingen – Die Passagiere auf den Linien 251, 253 und 254 merken bislang nichts. Die Busse fahren wie gehabt. Aber die Fahrer von Hüttebräucker wissen nicht, wie ihre Zukunft aussieht. Ihre beiden Chefs, Rainer und Udo Hüttebräucker, haben den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Das bestätigte am Dienstag der vorläufige Insolvenzverwalter Nils Wegener auf Anfrage. Zu den Hintergründen der Pleite will der Kölner Anwalt sich erst am Mittwochnachmittag äußern. Dann war er mit den beiden Firmenchefs bei der Bezirksregierung.
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Warum dieser Besuch so wichtig ist für den weiteren Fortgang, wissen Branchenkenner: Vor ein paar Wochen habe Hüttebräucker bei der Kölner Aufsichtsbehörde beantragt, ihn vom Dienst auf den Linien 251 und 253 zu befreien. Sie seien nicht auskömmlich zu bedienen. Anders gesagt: Der Busbetrieb fährt dort Verluste in.
Bundesgerichtshof traf richtungsweisende Entscheidung
Das ist es aber nicht allein: Vor einigen Tagen hat Hüttebräucker mit vier weiteren private Busunternehmen einen finalen Schlag hinnehmen müssen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Erhebung des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg über die Fahrgastzahlen gilt. Sie stammt aus dem Jahr 2009 und zeigte, dass sämtliche Busunternehmen im Verbundgebiet viele Jahre zu viel Geld bekommen hatten: Tatsächlich hatte die Bahn mehr Fahrgäste als kalkuliert, war bei der Verteilung der Einnahmen also benachteiligt worden.
Wie sehr das ins Kontor schlägt, zeigt die Wupsi: Die kommunale Busfirma musste allein für 2009 eineinhalb Millionen Euro an den Verkehrsverbund zurückzahlen. Hüttebräucker und vier weitere kampfeswillige private Busunternehmer wollten das nicht hinnehmen. Sie zogen vor Gericht, gingen durch alle Instanzen – und zahlten so lange auch nichts zurück. Jetzt aber muss Geld fließen. Das bricht Hüttebräucker offenbar das Genick: Im Branchendienst des Nahverkehrs wird ein direkter Zusammenhang hergestellt zwischen dem Spruch des Bundesgerichtshofs und der Pleite in Leichlingen. „Nach BGH-Urteil: Insolvenzeröffnung bei der Verkehrsbetrieb Hüttebräucker GmbH.“
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Auch ein zweiter Kläger gegen die Verkehrserhebung ist nach Angaben des Branchendienstes ins Schleudern geraten. Bei Transdev Martin Becker habe der Gesellschafter „eine bedeutende Zahlung ins Eigenkapital geleistet“. Das lässt den Schluss zu, dass Hüttebräucker nicht genug Reserven hatte, um die Rückzahlung zu begleichen. Konkret mochte sich Rainer Hüttebräucker dazu am Dienstag nicht äußern. Er verwies auf den Insolvenzverwalter. Der habe jetzt das Sagen in der Firma.
Klar ist, dass der Betrieb drei Monate weitergeführt werden kann. Das Insolvenzausfallgeld für die knapp zwei Dutzend Angestellten ist beantragt, die Löhne kommen ein Vierteljahr lang von der Arbeitsagentur. Wie es danach weiter geht, ist offen. Vor fünf Jahren hofften die beiden Hüttebräucker-Chefs, dass die Busse auch im hundertsten Jahr noch fahren. Das wäre 2025.