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NRW-weite GerichtsentscheidungKeine verkaufsoffenen Sonntage in Leverkusen

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Auch im Advent bleiben die Läden sonntags zu.

Leverkusen – Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster hat auch Auswirkungen auf Leverkusen: Mit einem Eilbeschluss hat das Gericht am Dienstag die fünf landesweiten von der NRW-Regierung vorgesehenen verkaufsoffenen Sonntage untersagt. Die Läden in Nordrhein-Westfalen müssen somit an den Vorweihnachtssonntagen sowie am Sonntag nach Neujahr geschlossen bleiben.

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Auch die Leverkusener Händler hatten sich Hoffnungen für den Advent gemacht. Gerade in dieser Pandemiezeit sei es „lebensnotwendig, dem Handel die Möglichkeit zu geben, weggebrochene Umsätze zurückzuholen“, hatte Frank Schönberger, Vorsitzender der Werbegemeinschaft Wiesdorf, im September gesagt, nachdem der letzte verkaufsoffene Sonntag gekippt worden war. Die Landesregierung hatte mit der Regelung das Einkaufsgeschehen entzerren wollen, Verdi argumentierte, dass es eher zu einer Verdichtung komme. (aga/dpa)