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Probleme für die WettbrancheStadt prüft Wettbüros auf fehlende Baugenehmigungen

Lesezeit 2 Minuten

„Folge Deinem Instinkt“ – mit diesem Werbespruch will eine Wettbüro-Kette Kunden anlocken.

  1. Die Verwaltung erhielt einen Hinweis.
  2. Demzufolge soll es in der Stadt Wettbüros ohne Baugenehmigung geben.
  3. Jetzt wird geprüft, aber das wird etwas dauern.

Leverkusen – Möglicherweise werden Wettbüros in der Stadt ohne Baugenehmigung betrieben. Das will die Bauamt jetzt nach und nach prüfen. In Sachen Wettbüros könnte also etwas Bewegung in die Stadt kommen.

Wettbüros wirken für viele hermetisch, das Geschehen darin für Außenstehende undurchsichtig. Die Geschäfte sind Anzeichen für Verwahrlosung eines Viertels, können den Ruin bedeuten für Süchtige, die nicht vom Wetten lassen können. Deshalb werden sie von der Verwaltung nicht geschätzt. Die Stadt hat sich vor Jahren ein Vergnügungsstättenkonzept gegeben, mit dem noch mehr solcher Ansiedlungen verhindert werden sollen. Doch das scheint mehr als schwierig zu sein. Das Leverkusener Bauamt versucht jetzt offenbar, der juristisch mit allen Wassern gewaschenen Wettbranche zumindest das Leben schwer zu machen. In Wiesdorf, Küppersteg und Alkenrath hatte es zuletzt Neueröffnungen von Wettannahmestellen gegeben oder es sind Eröffnungen zu erwarten (wir berichteten).

Ein Wettbüro wie es viele gibt. Mehrere Büros werden vom Bauamt nach einem Hinweis überprüft. Welche das sind, ist nicht bekannt.

Wettannahmestellen sind Geschäfte, in denen es etwas weniger Wettmöglichkeiten gibt als in Wettbüros. Sie nutzen Gesetze, die für Lotto-Toto-Annahmestellen geschrieben wurden.

Gelegentliche Besuche des Ordnungsamts bei einer neuen Annahmestelle in Wiesdorf in der City B hatte schon Folgen. Der Betreiber musste seine Werbung am Schaufenster ändern, weil er darauf Livewetten beworben hatte, die der Betreiber auch offenbar regelwidrig angeboten hatte. Livewetten, also Wetten, die etwa während eines laufenden Fußballspiels abgeschlossen werden, sind in den kleineren Wettannahmestellen verboten, sie dürfen nur in Wettbüros gemacht werden.

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Die Verwaltung prüft zudem aktuell, ob einige der Wettbüros in der Stadt ohne Baugenehmigung, letztlich also schwarz betrieben werden. Was in einem solchen Fall geschehen würde, dazu schreibt eine Pressesprecherin: „Falls sich nach Abschluss der Prüfung herausstellt, dass es sich um ein nicht genehmigtes Vorhaben handelt, wird ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet. Gemäß der geltenden Rechtslage wird der Bauherr, bzw. Betreiber dazu aufgefordert, prüffähige Bauvorlagen einzureichen, um eine baurechtliche Zulässigkeit der Nutzung prüfen zu können.“ Das Ende ist also offen.

Wettbüros benötigen eine Konzession und eine Baugenehmigung. Während für Konzessionen das Ordnungsamt zuständig ist, werden Baugenehmigungen vom Bauamt bearbeitet. Es ist aber offenbar nicht üblich, dass beide Ämter gegenseitig nachprüfen, ob die Genehmigung des jeweils anderen Amts erteilt wurde, weshalb es zu der Situation kommen konnte.

Da die Unterlagen aber nicht digital vorliegen, werde das ein wenig dauern, so die Leverkusener Baudezernentin Andrea Deppe.