Prozess gegen Clan-Chef vor Ende„Die Leverkusener Bevölkerung ist erschüttert”
- Am Freitag fällt das Urteil wegen Betrugs gegen den Leverkusener Clan-Chef nach einem halbjährigen Prozess.
- Ob die Geldwäsche nachgewiesen ist, Immobilien und Luxusautos eingezogen werden können, ist bis dahin fraglich.
- Die Staatsanwaltschaft sagt über das von ihm bewohnte Haus in Leverkusen: „Die Leverkusener Bevölkerung ist erschüttert, dass man Sozialleistungen bezieht und in so einem Palast wohnt.“
Leverkusen – 48 Stunden Zeit hat sich die 17. Große Strafkammer genommen, um vier Urteile zu sprechen.
Am Freitagmittag wird somit erst klar, wie die nähere Zukunft von Clan-Chef Michael G., einem seiner Söhne und zwei weiteren Männern aussieht. Sie alle standen ein halbes Jahr wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Geldwäsche vor dem Kölner Landgericht.
Im Fall von „Don Mikel“ ist die Sache ziemlich eindeutig: Er hat schon zu Beginn des Prozesses eingeräumt, einem Ehepaar aus Frechen binnen neun Monaten 944.000 Euro abgenommen zu haben. „Es tut mir aufrichtig leid“, sagte der Clan-Chef am Mittwoch in seinem letzten Wort. Inzwischen hat er dem betagten Paar 100.000 Euro überwiesen; dieser „Täter-Opfer-Ausgleich“ spielte in den Plädoyers seiner drei Verteidiger eine erhebliche Rolle.
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Was aber den spannenden Vorwurf der Geldwäsche angeht, liegen die Dinge trotz vieler Verhandlungstage nicht so klar auf dem Tisch. Das machten die Verteidiger des Sohnes deutlich, vor allem aber der Anwalt des Mannes, der laut Anklage im Namen und mit Geld des Clan-Chefs mehrere Häuser gekauft und dafür Millionen ausgegeben hat.
Muss die Familie ausziehen?
Tatsächlich wurden vier Anklagepunkte gegen den Bergisch Gladbacher inzwischen fallen gelassen. Es geht jetzt vor allem noch um das Familiendomizil von Michael G. und seinem mitangeklagten Sohn in der Von-Ketteler-Straße. Dass der Immobilienunternehmer das Haus mit Geld gekauft und sehr aufwendig renoviert hat, das Michael G. sich mit Betrügereien verschafft hatte, „wurde nicht untermauert“, sagte der Anwalt. Deshalb sei es auch nicht angemessen, das Haus in der Von-Ketteler-Straße einzuziehen und zu verwerten. Das wäre in der Tat schlecht für den Immobilienhändler, der im Grundbuch steht, obwohl Michael G. den Bau gegenüber Zeugen als „mein Haus“ bezeichnet hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Lage ganz anders bewertet. Mit Blick auf das prächtig ausgestattete Haus in Bürrig hieß es: „Die Leverkusener Bevölkerung ist erschüttert, dass man Sozialleistungen bezieht und in so einem Palast wohnt.“