Prozessfinale gegen Michael G.Das fordert die Anklage für den Leverkusener Clan-Chef
- Im Prozess gegen den Clan-Chef hat die Staatsanwaltschaft das Wort.
- Sie sieht in Michael G. den Drahtzieher für viele üble Geschäfte.
- Dass er ein Ehepaar aus Frechen um 944.000 Euro betrogen hat, zeuge von hoher krimineller Energie.
- Insgesamt hält die Anklagevertretung den Leverkusener für einen hoffnungslosen Fall. Lesen Sie bei uns, wie viel die Staatsanwaltschaft für Michael G. fordert.
Leverkusen – „Ich bin pessimistisch, dass es Michael G. jemals gelingen wird, ein straffreies Leben zu führen.“ Der Clan-Chef ist mehrfach einschlägig vorbestraft, seine kriminelle Energie war auch in dem Fall, mit dem sich das Kölner Landgericht nun rund ein halbes Jahr beschäftigt hat, „extrem hoch“. Das ist jedenfalls die Einschätzung der Staatsanwältin.
Am Donnerstag bog der Prozess gegen Michael G. und drei Männer, die dem Clan-Chef in sehr unterschiedlichem Maß vor allem dabei geholfen haben sollen, enorme Summen Geld aus Betrügereien gewaschen zu haben, indem sie es unter ihrem Namen in Luxusautos, vor allem aber Immobilien in Leverkusen, Köln und Neuss investierten, auf die Zielgerade.
30.000 Euro für betrogene Rentner aus Hamburg
Bevor die Staatsanwaltschaft das Wort bekam, gab es noch ein paar Anmerkungen sowie zwei Mitteilungen der Anwälte von Michael G.: Die Revision gegen ein Urteil vom vorigen November, als der Clan-Chef wegen schweren Betrugs schon einmal vom Kölner Landgericht zu einer langen Haftstrafe verurteilt wurde, haben sie zurückgezogen. Und die Opfer in dieser Sache haben inzwischen Geld gesehen vom Betrüger. 30 000 Euro hat Michael G. dieser Tage überwiesen – um 80 000 Euro hatte er die gutgläubigen Rentner betrogen, mit einer Variante des Teppichtricks.
Im vorliegenden Fall ist der Schaden viel, viel höher: Satte 944 000 Euro leierte der „Don“ einem Frechener Ehepaar aus den Rippen – zum Schluss waren der gut situierte pensionierte Lehrer und seine Frau so pleite, dass sie das Sparbuch ihrer Mutter plünderten, um Michael G. aus seiner vorgeblichen und vorübergehenden finanziellen Klemme zu helfen.
Prinzessin aus dem Morgenland
Der Clan-Chef hatte ein abenteuerliches Lügengebäude errichtet – und mehrere Mitglieder der Großfamilie hatten mitgemacht, indem sie in diverse Rollen schlüpften: als eine Art Prinzessin aus dem Morgenland, als Bank-Vorstand. Nach zehn Monaten machte die Polizei der tragischen Komödie eine Ende – im Spätherbst 2017 wurden dem Ehepaar die Augen geöffnet. Michael G. hat das im Prozess eingeräumt, die Opfer um Verzeihung gebeten und 100 000 Euro „Schmerzensgeld“ überwiesen.
Da er für den Hamburger Fall schon zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden war, kam die Staatsanwaltschaft in der jetzigen Sache mit dem fast zehnfachen Schaden zunächst auf ganz andere Strafen. Unterm Strich steht eine Forderung von siebeneinhalb Jahren.
Häuser werden eingezogen
Für zwei seiner Helfer dürfte die Sache glimpflicher ausgehen. Der Heizungsbauer aus Monheim, der für Michael G. drei Luxusautos erwarb, dem vielfachen faktischen Immobilienbesitzer als Hausmeister diente und ihm eine Scheinanstellung in seinem Betrieb verschaffte, soll nicht ins Gefängnis: Ein Jahr und neun Monate könnten zur Bewährung ausgesetzt werden, hieß es. Das auch, weil er „am Tag, als die Polizei vor der Haustür stand, ausgepackt hat“.
Auch der älteste Sohn von Michael G. soll zunächst nicht mehr ins Gefängnis, obwohl er offenbar auf Kommando und mit schmutzigem Geld seines Vaters drei Eigentumswohnungen und einen Porsche 993 kaufte. Das Auto fuhr er freilich meist selbst. Knast-Erfahrung machte der junge Mann schon während seiner Untersuchungshaft: Bei der Razzia im Hause G. im März 2018 hatte er sich aus dem Staub gemacht, wurde Monate später im Kleiderschrank der Großmutter aufgegriffen – von dort ging es hinter Gitter.
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Dort soll der Mann landen, mit dem Michael G. die großen Immobiliendeals durchgezogen hat. Der mehrfache Hausbesitzer habe „aus Gier“ Geschäfte mit dem Clan-Chef gemacht, den er seit Jahrzehnten kannte, so die Staatsanwältin. Er soll drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis, Autos und diverse Immobilien eingezogen werden.