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LeverkusenSechseinhalb Jahre für Manforter Vergewaltiger

Lesezeit 3 Minuten
Die Verhandlung lief zeitweise nicht-öffentlich, beim Urteil waren aber Prozessbeobachter zugelassen.

Die Verhandlung lief zeitweise nicht-öffentlich, beim Urteil waren aber Prozessbeobachter zugelassen.

Der Täter bleibt in U-Haft. Es besteht Fluchtgefahr.

Für die junge Leverkusener Frau war es kein Alptraum, sondern pure Realität: Nach Mitternacht am frühen Mittwoch im September 2023 spricht sie ein Fremder auf der Sauerbruchstraße in Schlebusch an und vergewaltigt sie. Der 36-jährige Täter muss jetzt für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis.

Entscheidend und besonders schwerwiegend für die Strafe sei das Tatbild, sagte Richter Benjamin Roellenbleck am Donnerstag im Kölner Landgericht bei seiner Urteilsbegründung. Ein nächtlicher Angriff auf eine Frau, die alleine durch die Stadt nach Hause gehe, dafür müsse die Strafe empfindlich sein. „Das muss sich auch herumsprechen“, hofft der Richter. Der Täter sei eigentlich noch mild weggekommen: Die Leverkusenerin habe in der Tatnacht Todesangst ausgestanden. Als sie geschrien habe, hielt er ihr den Mund mit einer derartigen Kraft zu, dass ihre Lippe dadurch aufplatzte. Immer noch sei ihre Sexualität nach der Vergewaltigung abgeschnitten; auch das wiege schwer bei der Findung der Strafe.

Der Mann lebte zuletzt in Manfort an der Gustav-Heinemann-Straße, er ist strafrechtlich vorbelastet, wenn auch kein Sexualdelikt in seinem Strafregister steht. Aufgelistet sind wiederholtes Fahren ohne Führerschein und zweifache Urkundenfälschung.

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Der Mann bleibt in U-Haft

Der Mann ist und bleibt außerdem in Haft, die Gefahr, dass er sich der Strafe entziehen könnte, erscheint zu hoch. Der Mann ist Bulgare, hat Kontakte in sein Herkunftsland und nach West-Frankreich. Er hatte sich nach der Tat für eine Zeitlang im Ausland aufgehalten. Seinen zwei Bekannten, die zur Urteilsverkündung ins Landgericht gekommen waren, konnte er noch zuwinken, bevor ihn zwei Justizwachtmeister in den Keller begleiteten. Zwei Kinder, die dazugehörten, warteten draußen auf dem Gerichtsflur.

Der Mann sitzt seit dem 4. Januar 2024 in Untersuchungshaft, er wurde also dreieinhalb Monate nach der Tat in Haft genommen. Überführt hatten ihn DNA-Spuren, die an der Frau nach der Vergewaltigung sichergestellt worden waren. Zugutehielt ihm der Richter, dass er seine Tat gestanden und Reue geäußert habe, auch wenn die Nebenklage die Geste nicht habe annehmen wollen.

Leverkusen: Version des Angeklagten war nicht glaubhaft

Seine Version, weshalb es zu der Tat gekommen sei, sei nicht glaubhaft. Der Mann hatte gesagt, dass er lediglich die Handtasche der Frau habe rauben wollen. Was dann folgte, soll mehr oder weniger spontan und im Affekt geschehen sein. Er hatte angegeben, dass er bei der Vergewaltigung Kokain und Bier intus gehabt habe, das aber sei nicht nachgewiesen, es könne nicht zu seinen Gunsten bewertet werden.

Dass er Rauschmitteln nicht abgeneigt ist, erscheint auch aus einem anderen Grund nicht wahrscheinlich. Denn als man ihn im Januar festnahm, musste er eine Blutprobe abgeben: Darin ließen sich nicht einmal Spuren von Drogen oder Alkohol nachweisen. Er sei bei der Tat klar gewesen, sogar cool geblieben, als die Polizei mit Blaulicht in der Nähe auftauchte, nachdem sie von Nachbarn alarmiert worden sei. Wahr ist: Nachdem er die Frau im Gebüsch an der Sauerbruchstraße vergewaltigt hatte, durchsuchte er die Handtasche der Leverkusenerin.

Die Verhandlung lief zeitweise nicht-öffentlich. Zwischen zwei und 15 Jahren können Urteile bei Vergewaltigungen lauten. Es gibt Diskussionen unter Juristen, dass deutsche Gerichte Sexualstraftäter zu milde bestrafen, die nicht verstummen. Eine Studie unterstützt diese Ansicht.