Vielerorts bereiten E-Scooter Probleme. Entsprechende Regelungen sollen dabei helfen, dass Leverkusen davon verschont bleibt.
MobilitätswendeSo will die Stadt E-Scooter-Chaos in Leverkusen verhindern
Dass herumstehende E-Scooter Straßen und Fußgängerwege im Leverkusener Stadtgebiet blockieren, ist kein wünschenswertes Zukunftsszenario. Darüber bestand jetzt auch im Ausschuss für Umwelt und Bürgereingaben Einigkeit. Alsbald könnte es aber genau dazu kommen. Hatten im Vorjahr zwei Unternehmen zunächst einmal nur ihr Interesse bekundet, E-Scooter-zum Verleih in Leverkusen anbieten zu wollen, liegt dem Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr mittlerweile ein konkreter Antrag vor.
Von vornherein ablehnen kann die Verwaltung solche Anträge nicht. Es ist aber möglich, eine Erlaubnis nur auf Zeit oder auf Widerruf zu erteilen und diese mit klaren Rahmenbedingungen beziehungsweise Auflagen zu versehen. Kluge Konzepte sind also gefragt, um den Gebrauch der E-Scooter entsprechend einzuhegen.
Feste Ausleihstandorte in Leverkusen vorgesehen
Der Ausschuss für Umwelt und Bürgereingaben nahm am Donnerstagabend das von den zuständigen Fachbereichen Mobilität und Klimaschutz sowie Ordnung und Straßenverkehr erarbeitete Konzept zur Kenntnis und diskutierte es anschließend: So soll es nur an festen Standorten im Stadtgebiet möglich sein, die insgesamt auf eine Stückzahl von 100 limitierten E-Scooter in Betrieb zu nehmen und wieder abzustellen. Dafür vorgesehene mögliche Standorte sind beispielsweise die zentralen Omnibusbahnhöfe Wiesdorf und Opladen, die Bay-Arena oder die Endhaltestelle der Linie 4.
Darüber hinaus soll es von Anfang an in konkreten Bereichen im Stadtgebiet, wie beispielsweise in Park- und Grünanlagen, untersagt sein, E-Scooter zu nutzen. In diesem Zusammenhang schlug CDU-Ratsmitglied Tim Feister vor, die sogenannte „Geofencing“-Technik verpflichtend implementieren zu lassen. Dies ist eine Technologie, die mittels GPS-Tracker verhindert, dass E-Scooter bestimmte lokale Gebiete verlassen oder erreichen können.
Gelsenkirchen dient als Vorbild
Ebenso sehen die Rahmenbedingungen vor, die E-Scooter-Betreiber zu verpflichten, eine Identitätsprüfung bei den Nutzerinnen und Nutzern vorzunehmen. Einen E-Scooter kann dann nur ausleihen, wer sich zuvor beispielsweise mit dem eigenen Personalausweis registriert hat. Diese Überlegung geht auf eine Verfügung der Stadt Gelsenkirchen zurück, die als erste Stadt eine verpflichtende Identitätsprüfung erlassen hatte, um Unfällen mit Todesfolge besser begegnen zu können. Die E-Scooter-Anbieter waren dagegen vor Gericht gescheitert.
Einstimmig beschloss der Ausschuss im Zuge dessen zudem eine Gebührenanpassung für E-Scooter auf öffentlichen Straßen: Die Leihanbieter müssen im Jahr 96 Euro pro Fahrzeug entrichten. Die Leverkusener Stadtverwaltung sieht sich mit diesem Regelkatalog gut gewappnet, um bei den E-Scootern ein gleichwertiges böses Erwachen wie in anderen Kommunen zu verhindern.