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Sekou SibideStadt Leverkusen erklärt umstrittenes Papier im Abschiebefall

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Demonstration vor dem Rathaus

Jede Woche demonstrieren Freunde und Kollegen von Sekou Sidibe für den Verbleib des Dachdeckerlehrlings.

Die Grünen hatten das Papier als„Fantasiebescheinigungen“ bezeichnet.

Die Stadt Leverkusen hat sich zu der umstrittenen Bescheinigung geäußert, die sie Sekou Sidibe, von Abschiebung bedrohtem Dachdeckerazubi aus Guinea, Woche für Woche ausstellt. Diese sei eine „Fantasiebescheinigungen“, die sich die Stadt selbst ausgedacht hat, hatten die Grünen jüngst dazu gesagt.

„Die von der Stadt Leverkusen ausgestellte Aufenthaltsbescheinigung dient dazu, Betroffenen bis zu deren freiwilliger Ausreise oder Abschiebung ein amtliches Dokument an die Hand zu geben, durch welches sie gegenüber Dritten – insbesondere auch anderen Behörden, zumindest ihre Personalien darlegen können“, stellt die Stadtverwaltung nun klar.

Abschiebung spektakulär gescheitert

Diese Vorgehensweise werde nicht nur von der Stadt Leverkusen praktiziert, sondern von anderen Kommunen im Regierungsbezirk Köln teilweise sogar schon länger. „Der Bezirksregierung sowie dem Verwaltungsgericht ist dieses Vorgehen bekannt und wird aus fachlicher sowie rechtlicher Sicht nicht beanstandet“, rechtfertigt sich die Stadt.

Das Problem: Sidibes Asylantrag wurde Mitte 2020 abgelehnt. Seitdem galt er – bis Ende Januar 2024 – in Deutschland lediglich als „geduldet“. Zunächst fehlen Ausweispapiere, die eine Ausweisung möglich gemacht hätten. Sidibe, der in der städtischen Geflüchtetenunterkunft an der Sandstraße untergebracht ist, beantragt 2021 einen Pass bei der guineischen Botschaft. Den erhält er zwar nicht, dafür aber im Herbst 2023 einen „titre de voyage“, eine Art Passersatzpapier. Auf dieser Grundlage sollte Sidibe im September abgeschoben werden, diese scheiterte aber, weil er am Flughafen in Guinea abgewiesen und wieder zurück nach Leverkusen geschickt wurde.

Freunde demonstrieren für Verbleib in Leverkusen

Seitdem kämpfen Sidibe, seine Freunde und Dachdeckerkollegen um den Verbleib des geschätzten Lehrlings. Jeden Montag muss er wieder bei der Stadt Leverkusen vorstellig werden, wo er zuletzt zweimal besagte „Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliche Aufenthaltsdokument“ bekommen hat. Bis zur nächsten Woche.

„Ausgestellt wird die Aufenthaltsbescheinigung ausschließlich in Fällen, wenn die Erteilung einer Duldung aufgrund des Wegfalls oder Nichtvorliegens von Duldungsgründen rechtswidrig wäre“, erklärt die Stadt. Da habe die Ausländerbehörde auch keine Ermessensspielräume.

Die erteilte Aufenthaltsbescheinigung dienten nur dazu, etwa im Falle einer polizeilichen Kontrolle, der Ausweispflicht nachzukommen.