Im fließenden Verkehr überprüften die Einsatzkräfte mehrere Fahrzeuge.
„Schwerpunktaktion“Stadt, Polizei und Zoll kontrollieren Taxis und Mietwagen in Leverkusen
Im Rahmen einer „Schwerpunktaktion“ haben am Freitagnachmittag Kräfte des städtischen Ordnungsamts, der Führerscheinstelle, der Polizei und des Zolls mehrere Taxis und Mietwagen in Leverkusen kontrolliert. Auch dabei war die Kölner Steuerfahndung.
Steffen Franzkowski ist Leiter des Leverkusener Ordnungsamts. Er berichtet von Gesprächen in der Vergangenheit, in denen Kontrollen „um das Taxi- und Mietwagengewerbe“ gefordert worden seien. Besonders sei es dabei um Mietwagen und um Fahrzeuge von Diensten wie Uber gegangen. Zuletzt hatten sich die Leverkusener Taxifahrer auch bei dieser Zeitung über mögliche Rechtsverstöße von Uber beklagt.
„Im Zuge der Gleichbehandlung haben wir nun unangekündigt Mietwagen und Taxis in gleicher Weise kontrolliert“, so Franzkowski. Überprüft wurden an eigens eingerichteten Stellen die Einhaltung des „Personenbeförderungsgesetzes sowie die Einhaltung der städtischen Verordnung für Beförderungsbedingungen im Taxigewerbe“, wie es formal heißt. Konkret: Die Kräfte kontrollierten, ob die Betriebe ordnungsgemäß angemeldet waren, die Taxis und Mietwagen Genehmigungen hatten, die Fahrzeuge selbst und ob weitere gesetzliche Vorgaben eingehalten wurden. Auch Zoll- und Steuerangelegenheiten seien überprüft worden, teilt die Stadt mit.
Leverkusen: Auswertung erfolgt noch
Was dabei herausgekommen ist, ist noch nicht klar. Das, was die Behörden aufgenommen haben, müsse erst ausgewertet werden. Was die Stadt aber schon sagen kann: „Grundsätzlich wurden bei der Schwerpunktaktion allerdings verschiedene Verfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz eingeleitet.“
Die Stadt wolle „die Verbindlichkeit und Verlässlichkeit des Taxigewerbes“ erhalten und unterstützen, heißt es aus der Verwaltung. Um das Taxigewerbe attraktiver zu machen, will die Verwaltung den Rat Anfang 2025 eine Vorlage beschließen lassen, die eine Einführung von „Mindest- und Höchstpreisen“ vorsieht. Dadurch könnten Taxisunternehmen Festpreise mit Kunden vereinbaren, der bestehende Taxitarif sei „starr“.
Taxis müssen grundsätzlich in ihrem Auftragsgebiet rund um die Uhr zur Verfügung stehen und jede Fahrt annehmen. Steffen Franzkowski sagt: „Wenngleich wir neuen Technologien und Geschäftsmodellen grundsätzlich aufgeschlossen gegenüberstehen, müssen das Mietwagengewerbe beziehungsweise digitale Mobilitätsdienstleister und die Taxiunternehmen gleichermaßen die gesetzlichen Regelungen beachten und einhalten. Dies werden wir zukünftig weiterhin regelmäßig überprüfen.“