Rat und Verwaltung hatten im vergangenen Sommer festgelegt, dass es in Leverkusen kein freies Verleihsystem geben soll.
Trotz hoher AuflagenE-Scooter-Verleiher stellt Antrag für Leverkusen

Wenn man einen seltenen Elektroroller in Leverkusen sieht, wie hier am Busbahnhof in Wiedorf, ist es ein privates Gefährt, Verleiher gibt es in der Stadt nicht. Noch nicht.
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Für viele sind sie die Pest der mobilen Gesellschaft, andere glauben, dass sie ein Beitrag zur Mobilitätswende sein könnten: E-Scooter oder Elektrokleinstfahrzeuge, wie sie in der Beamtensprache heißen. Ein Verleiher von E-Scootern interessiert sich offenbar für den Standort Leverkusen. Das bestätigte die Stadtverwaltung auf Anfrage des „Leverkusener Anzeiger“, aber ohne den Namen des Bewerbers zu nennen. Es soll bislang lediglich einen Antrag geben, die Stadt steckt noch im Genehmigungsverfahren. Fest steht, dass ein vielfach ungeregelter E-Scooter-Verleih einen bedeutenden Anteil zu Kölns schlechtem Ruf als in Teilen regelloser und schmuddeliger Stadt beigetragen hat.
In Leverkusen soll es anders laufen. Rat und Verwaltung hatten im vergangenen Sommer festgelegt, dass es in hier kein freies Verleihsystem geben soll, bei dem die Roller an beliebigen Stellen abgestellt werden können, sondern nur feste Abstellplätze infrage kommen.

Das soll es in Leverkusen nicht geben: E-Roller versperren Wege. Diese hier stehen auf einem Gehweg auf der Aachener Straße in Köln. (Archivfoto)
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Jeweils 14 Abstellplätze hat eine Verleihfirma jetzt für Wiesdorf und Opladen beantragt. Zwei Standorte will man laut Verwaltung in Quettingen und sechs in Küppersteg einrichten. Schlebusch, Steinbüchel und Lützenkirchen, Bergisch Neukirchen, Rheindorf und Hitdorf bleiben demnach verschont – oder außen vor, je nach Sichtweise. Zusammen sind das 36 Standorte, an denen die Roller abgestellt werden dürfen.
Die Stadtverwaltung gibt dem „Leverkusener Anzeiger“ die genauen Orte nicht preis, für die Standorte beantragt wurden. Sie begründet die Weigerung in einer wortreichen Erklärung damit, dass mit einer Nennung der Orte im öffentlichen Raum das schutzwürdige private Interesse und das Betriebsgeheimnis der Verleiher verletzt würde. Etwa, wenn die beantragten Standorte der Konkurrenz des Antragstellers bekannt würden.
Leverkusen: Sehr strenge Regeln für E-Scooter festgelegt
Die Stadt selbst hatte in einer Vorlage im vergangenen Jahr eine Liste mit möglichen Standorten veröffentlicht. Darin sind neben allen größeren Bus- und Bahnhöfen und Endhaltestellen auch Straßen im Umfeld des Chempark und des Stadions sowie der Hitdorfer See und die Fähre, Stadthallen, Gewerbegebiete und Dorfplätze, zum Beispiel Lützenkirchen, aber auch Siedlungen wie der Leimbacher Berg oder Mathildenhof aufgeführt.
Fürs Abstellen hat Leverkusen sehr viel strengere Regeln festgelegt als etwa Köln: Die Roller dürfen nur an den genehmigten Standorten abgestellt werden. Nur innerhalb der Markierungen des Verleihstandorts darf der Buchungsvorgang von den Kundinnen und Kunden beendet werden, an anderen Stellen bleibt der Kunde eingeloggt. Auf den Flächen dürfen nur eine festgelegte Anzahl von Rollern abgestellt werden, notfalls muss der Verleiher sie selbstständig umverteilen. Sollte jemand einen Roller irgendwo anders abstellen, muss ihn der Verleiher einsammeln, selbst wenn er schwer zu bergen ist.
Keine anonymen Rollerfahrer in Leverkusen
Eine wichtige Sache, die die Leverkusener Verwaltung möglichen Verleihern im Stadtgebiet auferlegen möchte: Die Rollerfahrer dürfen nicht anonym unterwegs sein, sie müssen sich beim Verleiher einmalig mit Führerschein oder Personalausweis identifizieren. So können sie belangt werden, falls sie einen Unfall verursachen oder wenn sie gegen Regeln im Straßenverkehr verstoßen. Die Stadt Gelsenkirchen hatte vor Gericht erreicht, dass sich Verleiher an diese Vorgabe halten müssen. Die hatten dagegen geklagt.
Eine Lizenz zum Verleihen darf die Stadtverwaltung nur auf Zeit ausstellen. Gibt es zu viele Verstöße, soll die Genehmigung nicht verlängert werden. Ob es erlaubt sein wird, dass man mit in Leverkusen ausgeliehenen Rollern nach Köln fahren darf und umgekehrt, ist nicht festgelegt. Über eine Gesamtzahl wird nicht verhandelt, es sollen fünf an jedem Standort sein. 96 Euro Verwaltungsgebühr sollte der Verleiher pro Roller und Jahr an die Stadt zahlen.
Das Umweltbundesamt kam 2023 zu der Einschätzung, dass E-Scooter kein Umweltgewinn sind: Studien zeigten, dass sie oft den umweltfreundlicheren Fuß-, ÖPNV- und Radverkehr ersetzten, weniger den Autoverkehr. Zudem sei die Lebensdauer der Leih-Roller offenbar eher gering. Sich bewegen ist gesünder: Regelmäßige E-Roller-Fahrer werden inzwischen scherzhaft Bananen genannt, weil sie durch die Bewegungsarmut eine Körperfigur entwickeln, die der Frucht ähnelt.