In welchen Gebäuden parteipolitische Veranstaltungen künftig erlaubt sein sollen, soll ein Grundsatzpapier regeln, doch es gibt Probleme mit der Formulierung.
Politik in LeverkusenProblem mit dem Papier zu Versammlungen in städtischen Gebäuden
Parteipolitische Veranstaltungen sollen nur noch in ausgewählten öffentlichen Gebäuden stattfinden können. Nachdem das Lise-Meitner-Gymnasium sich 2023 gegen die Anfrage einer Partei ausgesprochen hatte, hat die Stadt schon die Nutzung von Schulen und Jugendhäusern kategorisch ausgeschlossen und ein Gesamtkonzept vorgelegt.
Damit gibt es allerdings noch ein paar Probleme, wie im Bildungsausschuss klar wird. Die Stadtverwaltung wollte nur kurz anmerken, dass sie die Überschrift des Papiers „Nutzung städtischer Liegenschaften“ um den Zusatz „und anderer Liegenschaften“ ergänzen wolle. Grund: Auch der Freudenthaler Sensenhammer wird in der Positivliste als erlaubter Versammlungsort aufgeführt. Dieser ist aber in Verantwortung des dortigen Fördervereins und keine „städtische Liegenschaft“.
„Wenn wir die Überschrift so ändern, heißt das doch, dass alle nicht aufgeführten Liegenschaften, ob städtisch oder nicht, ausgeschlossen werden“, gibt Alexander Finke (SPD) zu bedenken. Das halte er für verkehrt. „Wir müssen schon sicherstellen, dass wir uns als Partei noch irgendwo in der Stadt treffen dürfen.“ Wird die Überschrift aber nicht geändert, „dann machen wir den Sensenhammer zur städtischen Liegenschaft“, warnt Bernhard Marewski (CDU), das gehe auch nicht. Und das Problem betreffe noch drei weitere Gebäude auf der Liste, sagt Rüdiger Scholz (CDU): Die Villa Zündfunke, die Stadthalle Hitdorf und das Alte Bürgermeisteramt Schlebusch, alle werden nicht von der Stadt verwaltet.
Der Lösungsansatz der Bildungspolitiker: Diese Gebäude von der Liste streichen und bei der ursprünglichen Überschrift bleiben. So geben sie es einstimmig in die Beratungen der weiteren Ausschüsse.