Laut dem Anwohner in der Schriftstellersiedlung stand die Mischgehölzhecke seit Jahren an der Straße.
Anwohner verärgertVivawest rodet Hecke an Theodor-Storm-Straße in Leverkusen
Für Heinz Rakel geht es um mehr als gesetzliche Regelungen. „Leider gibt es noch immer zu viele Zeitgenossen, die den Ernst der Lage nicht verstanden haben“, teilt er der Redaktion des „Leverkusener Anzeiger“ mit. Der Grund für seine Verärgerung: Das Wohnungsunternehmen Vivavest hat an der Theodor-Storm-Straße eine Hecke komplett gerodet, die laut Rakel seit Jahren dort gestanden habe.
Das stoße ihm auf, sagt der Wiesdorfer im Gespräch. Auch wenn das Wohnungsunternehmen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten habe. Vivawest teilt auf Anfrage mit: Die Kolleginnen und Kollegen des Tochterunternehmen HGV-Grünflächenmanagement, das für Vivawest die Grünflächen kontrolliert und pflegt, habe festgestellt, „dass die betroffene Fläche einen hohen Anteil an Sämlingen (Fremdbewuchs) aufwies und stark verholzt war“.
Die sachgemäße Pflege in der bisherigen Form wäre nur noch schwer oder auf Dauer gar nicht mehr möglich gewesen, sagt ein Vivawest-Sprecher. Außerdem hätten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Bereich wegen der Verdunklung als potenziellen Angstraum für die Mieter und anderen Anwohner eingestuft. Deshalb habe man die Hecke gerodet und eine Rasenfläche eingesät. Der Begründung traut Rakel nicht so recht. Er vermutet eher, dass die Fläche so einfacher und vor allem kostengünstiger zu pflegen sei.
Stadt Leverkusen: Vivawest hält sich an Bestimmungen
Bevor Vivawest beziehungsweise das HGV-Grünflächenmanagement die Hecke gerodet hat, habe man eine Artenschutzprüfung vorgenommen, die sicherstelle, dass keine Vögel oder andere Tierarten durch den Rückschnitt gefährdet würden. Denn das ist gesetzlich verpflichtend, wie die Stadt Leverkusen auf Anfrage mitteilt. Nach Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, „Lebensstätten aller wild lebenden Tiere ohne triftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören sowie alle wild lebenden Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu verletzen oder zu töten“, sagt Heike Fritsch von der städtischen Pressestelle.
Und weiter: „Darüber hinaus ist es verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu verletzten, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen sowie ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.“ Wild lebende Tiere dürfen also nicht zu Schaden kommen und auf besonders geschützte Arten, wie heimische Vogelarten, Fledermäuse und Bilcharten, sei besonders Rücksicht zu nehmen.
Roden oder auf den Stock setzen darf man auch nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 1. März. Daran hat sich Vivawest gehalten. Kleinere Rodungsarbeiten müssten der Unteren Naturschutzbehörde nicht gemeldet werden, teilt Heike Fritsch mit. In Fällen wie diesem, so die Stadt, reiche es im Regelfall, dass eine in der Baumpflege ausgebildete Person die zu rodenden Bestände kontrolliere. Sollten sich aber doch Tiere im gerodeten Bestand befunden haben, könne man sich bei der Unteren Naturschutzbehörde melden. „Dann könnten Ersatzmaßnahmen notwendig sein.“