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EntwicklungsstörungenWas die Stadt Leverkusen für Kinder mit Sprachförderbedarf tut

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Der Anteil von Kindern mit Sprachentwicklungsstörungen ist in Leverkusen hoch.

Der Anteil von Kindern mit Sprachentwicklungsstörungen ist in Leverkusen hoch. (Symbolbild)

Knapp ein Drittel der Kinder in Leverkusen haben eine Sprachentwicklungsstörung.

Knapp ein Drittel der Kinder in Leverkusen haben eine Sprachentwicklungsstörung. Das geht aus den Zahlen des AOK-Gesundheitsreports für Leverkusen vor, in dem die AOK die Daten unter anderem bei ihr versicherter Leverkusenerinnen und Leverkusener ausgewertet hat. Und auch andere Erhebungen bestätigen die Zahlen der AOK. Laut der Kaufmännischen Krankenkasse Hannover (KKH) ist zwischen 2011 und 2021 die Zahl der Betroffenen deutschlandweit um rund 58 Prozent gestiegen, bei Mädchen um 59,4 Prozent, bei Jungen um 56,7 Prozent.

Um dagegen etwas zu tun, hatte der Bund 2016 das Förderprogramm „Sprach-Kitas“ aufgelegt. Jede Kita, die einen besonders hohen Anteil von Kindern mit Sprachförderbedarf hat, sollte zusätzliches Personal erhalten. Das Programm ist Ende Juni dieses Jahres ausgelaufen.

Die Stadt Leverkusen hat nicht an diesem Programm teilgenommen. „Hintergrund ist, dass die Stadt bereits seit mehr als zehn Jahren an den Landesförderprogrammen „KiTaplus“ und „Sprachförder-KiTas“ teilnimmt“, teilt Ariane Czerwon von der Stadt-Pressestelle mit.

Leverkusen: Förderung bis Sommer 2025

Seit dem Kita-Jahr 2020/2021 gibt es in Leverkusen 36 Plus-Kitas, 27 davon trägt die Stadt, neun befinden sich in Trägerschaft der freien Jugendhilfe. Dazu kommen 17 weitere Einrichtungen (acht in freier Trägerschaft, neun in städtischer), die unter das Förderprogramm fallen. Die Plus-Kitas wurden für fünf Jahre eingerichtet, bis zum 31. Juli 2025. Grundlage der damaligen Beschlüsse der Politik war das Ende 2019 im NRW-Landtag beschlossene Gesetz zur „qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“.

Pro Kindergartenjahr erhalten die Plus-Kitas insgesamt 1,08 Millionen Euro und die sonstigen Einrichtungen 85.000 Euro für die Bewältigung des zusätzlichen Sprachförderbedarfs. An die Kitas gehen je 30.000 Euro an die sonstigen Einrichtungen 5000.

Ein Arbeitskreis hat dann fünf Kriterien erarbeitet, nach denen ausgewählt wurde, in welchen Stadtteile Plus-Kitas eingerichtet wurden:

  1. Mindestens 15 Prozent der Kinder bis sechs Jahre im Stadtteil müssen in Familien leben, die von Arbeitslosenhilfe leben.
  2. Der Anteil der Kinder, die zu Hause überwiegend nicht Deutsch sprechen, in den Kitas muss mindestens 35 Prozent betragen.
  3. Fachberater müssen vor Ort die Lage einschätzen.
  4. Wegen des Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern soll eine Vielfalt der Träger unter den ausgesuchten Einrichtungen bestehen.
  5. Bereits geförderte Einrichtungen sollen weiter gefördert werden.