Im Prozess gegen einen Leverkusener, der seine Freundin vergewaltigt haben soll, hätten die Plädoyers gesprochen werden können.
Prozess13. Verhandlungstag gegen Leverkusener wird von juristischen Nebelkerzen bestimmt

Schild am Eingang zum Gerichtssaal im Landgericht Köln.
Copyright: Peter Seidel
Vor dem Beginn des Verhandlungstages geht es am Mittwoch im Gespräch zwischen dem Verteidiger von Mustafa J. (Name geändert) und dem Staatsanwalt um die eventuell zu haltenden Plädoyers an diesem Tag. Mustafa J. ist vor dem Landgericht Köln wegen rund 30 Straftaten gegen seine frühere Freundin Nadine L. (Name geändert) angeklagt.
Er soll die zum Tatzeitpunkt noch Minderjährige vergewaltigt, sexuell genötigt, misshandelt und mit Schlägen körperlich verletzt haben. Das Ganze soll sich vor neun Jahren vor allem in der Hamberger Straße in Lützenkirchen abgespielt haben.

Der Eingang zum Land- und Amtsgericht Köln an der Luxemburger Straße
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Doch es kommt in diesem seit Ende April andauernden Prozess auch am 13. Verhandlungstag nicht dazu, dass Staatsanwalt und Verteidiger dem Gericht ihre Vorstellung vom angemessenen Strafmaß für den Mittdreißiger mit marokkanischen Wurzeln darlegen können. Und das liegt daran, dass J.s Anwalt zu einem Tatvorwürfe – der Angeklagte soll seine Freundin während des Ramadan 2014 so heftig geohrfeigt haben, dass diese mit dem Kopf gegen die Kante eines Türrahmens prallte und dabei eine blutende Wunde an der Augenbraue erlitt – den Antrag stellt, die damalige Wohnung der beiden oder ersatzweise einen Grundriss derselben zu besichtigen.
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Der Anwalt will beweisen, dass, falls es zu dieser Gewalttat gekommen ist, zwei Zeugen diese hätten aufgrund des Zuschnitts der Wohnung bemerken müssen. Die Zeugen hatten an den beiden vorangegangenen Prozesstagen zugunsten des Angeklagten ausgesagt. Außerdem will der Anwalt erreichen, dass das Gericht ein medizinisches Gutachten über die angebliche Wunde an der Augenbraue in Auftrag gibt.
Das Gericht, bestehend aus der Vorsitzenden Richterin, einer Richterkollegin, einer Schöffin und einem Schöffen, hört sich den wortreichen Vortrag des Anwalts geduldig an, der noch einmal ausführlich die für seinen Mandanten positiven Aussagen der beiden Zeugen zitiert.
Die Vorsitzende Richterin ist aber offensichtlich vom Versuch des Anwalts, eine juristische Nebelkerze zu zünden und von viel schwerwiegenderen Tatvorwürfen abzulenken, wenig beeindruckt. „Fall 1 ist sicher nicht der zentrale Fall, der hier das Strafmaß ausmachen könnte“, teilt sie dem Rechtsanwalt mit, bevor sich das Gericht zur Beratung über die beiden Anträge zurückzieht.
Eine halbe Stunde später folgt das Gericht der Auffassung des Staatsanwalts zu den Anträgen des Rechtsanwalts und lehnt beide ab. Immerhin ist diesem Prozesstag die Beweisaufnahme in dem Verfahren nun abgeschlossen. Am 20. September, dem 14. Verfahrenstag, könnte es zu den Plädoyers des Staatsanwalts und des Rechtsbeistands von Mustafa J. kommen.