Das Oberhaupt des in Leverkusen ansässigen Al-Zein-Clans und seine zwei Söhne sind gegen Auflagen und Kaution vorerst auf freiem Fuß.
Badia Al-ZeinLeverkusener Clanchef kommt gegen 80.000 Euro Kaution frei – das ist der Deal
Der inhaftierte Clanchef der in Leverkusen-Rheindorf ansässigen Familie Al Zein und zwei seiner Söhne kommen vorerst auf freien Fuß. Sie wurden aus der Untersuchungshaft entlassen. Derzeit läuft ein Prozess gegen sieben Familienmitglieder am Düsseldorfer Landgericht. Drei saßen bis jetzt in Untersuchungshaft.
Für die Freilassung des Clanchefs Badia Al Zein hinterlegte die Famile 80.000 Euro Kaution. Seine beiden Söhne Sehmus (30) und Merhen (28) müssen Meldeauflagen erfüllen, sagte ein Sprecher des Düsseldorfer Landgerichts. Die Haftverschonung ist Teil einer sogenannten Verständigung, ein juristischer Deal, dem am jüngsten Prozesstag am 18. November alle Parteien vor Gericht zugestimmt haben. Alle Angeklagten ließen schriftliche Einlassungen von ihren Anwälten verlesen, die Geständnisse enthielten.
Der Clanchef und die beiden Söhne sitzen seit der Razzia Anfang Juni 2021 in der Rheindorfer Villa im Gefängnis. Die Mutter und Ehefrau des Familienoberhaupts war bei der Razzia auch verhaftet worden, ist aber wieder frei gekommen.
Die im Gerichtssaal verlesenen Geständnisse bezogen sich auf Körperverletzungsdelikte der Söhne, Verschleierung von Vermögen und Sozialbetrug zulasten des Leverkusener Jobcenters, der in allen Einlassungen zugegeben wurde. Die Villa an der Straße Auf der Grieße soll von Geld aus dem Betrug angezahlt und die Raten abbezahlt worden sein. Dass die Familie diesen Betrug für ihren Lebensunterhalt gar nicht nötig gehabt habe, brachte die Mutter auf den Punkt: „Uns war bewusst, dass wir nicht bedürftig waren.“ Sie ist die Verwalterin der Familienkasse. Bei ihr wurden Geld, Schmuck und eine Rolex-Uhr beschlagnahmt.
Schwer verletzt wurde ein Fremdgänger, der mit der Frau eines Musikers und Freundes Badia Al Zeins in flagranti erwischt wurde. Bei einer Strafaktion gegen den Mann will der Clanchef selbst nicht mitgemacht haben – jedenfalls nicht tätlich. Er gilt im Milieu als Respektsperson und hat die brutale Bestrafung in dieser Weise befördert: „Ich werde dich nicht schlagen, aber wenn andere das tun wollen, halte ich niemanden zurück“. Teil der Abmachung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagten war die Zahlung von 5000 Euro Schmerzensgeld an den Fremdgänger: Ein Umschlag, der offenbar die Summe enthielt, übergab der Anwalt Al Zeins am vergangenen Donnerstag im Gerichtssaal einem Gewährsmann des Geschädigten, nachdem der Staatsanwalt nachgezählt hatte.
Haftverschonung bedeutet nicht Freispruch. Der Prozess geht weiter. Den Clanchef erwartet nach Absprache eine Haft von bis zu sechs Jahren für Sozialbetrug gegen das Leverkusener Jobcenter und Geiselnahme. Die zwei Söhne sollen wegen Sozialbetrugs und Körperverletzungsdelikten maximal für drei Jahre hinter Gitter.